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Gegenoeffentlichkeit

Diese Veröffentlichung ist die Buchfassung einer Promotion an der Universität München. Die Promotion bestand aus einem empirischen und einem theoretischen Teil. Der theoretische liegt nun mit dem Buch vor, der empirische, über dessen Inhalt nichts bekanntgegeben wird, soll, so der Autor, „in einer anderen Form“ veröffentlicht werden.
Wimmer stellt zuerst verschiedene theoretischen Konzepte von Öffentlichkeit vor: Öffentlichkeit aus kommunikationswissenschaftlicher Sicht, zweitens Öffentlichkeit als normatives Prinzip, ferner Habermas, Luhmann, die Ansätze von Öffentlichkeit als „intermediäres Kommunikationssystem“ und das Phänomen der neuen transnationalen Öffentlichkeiten. Im zweiten Kapitel widmet sich Wimmer dann der Gegenöffentlichkeit beziehungsweise den Konzepten von Gegenöffentlichkeit. Hier referiert er Kritische Theorie (Brecht, Enzensberger), dann Nancy Fraser und Oskar Negt / Alexander Kluge als VertreterInnen der These der „maginalisierten Öffentlichkeiten“, drittens die neueren Ansätze der Cultural Studies aus den 1980er und 1990er Jahren (Hall, Fiske, Grossberg). Als „Institutionen“ (sic!) von Gegenöffentlichkeit nennt Wimmer neue soziale Bewegungen, alternative Medien inclusive Netzaktivismus und Kommunikationsguerilla. Zum Schluss untersucht Wimmer das Verhältnis von Gegenöffentlichkeit und Massenmedien und arbeitet heraus, dass beide in einem Wechselverhältnis stehen, die Gegenöffentlichkeiten können ohne Massenmedien keine grössere Resonanz erreichen, gleichzeitig nutzen Massenmedien alternative Medien als Ideenlieferant und Korrektiv für ihre eigene Arbeit.
Das Buch ist in seinem mittleren Teil im enzyklopädischen Sinne ganz brauchbar, insgesamt leidet es aber unter einem unsäglichen soziologischen Stil, der die Lektüre zur wirklich harten Arbeit macht. Wimmer will zwar systematiseren und vergleichen, dies erschliesst sich dem Leser und der Leserin aber leider nicht, seine andauernden Querverweise (a la „vgl. ausführlich Kapitel 3.5.2.“) und die stellenweise ausufernde Nennung von Literatur im Fliesstext helfen da auch nicht weiter, stören eher. Hier liegt ein weiteres Werk aus dem universtären Zirkus vor, dessen Lektüre sich Menschen ausserhalb der Kommunikationswissenschaft und Mediensoziologie im Grunde sparen können.

Wimmer, Jeffrey : (Gegen-)Öffentlichkeit in der Mediengesellschaft. Analyse eines medialen Spannungsfelds; VS-Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, 297 S., 34,90 EUR

DAs "Verzeichnis der AlternativMedien 2006/2007" ist erschienen. Dazu gibt es auch eine sehr nützliche Webseite mit den Links aus der Printausgabe, die man sich nach Themen sortiert aufrufen kann.

reader
Inhaltsverzeichnis der Printausgabe:

Bernd Hüttner:
Alternative Medien sind tot, es leben die alternativen Medien. Zur Definition, Entwicklung und Zukunft alternativer Medien

Burghard Flieger: Politische Kultur(en) sichern Verlagsgenossenschaften als besondere Chance alternativer Printmedien

Gottfried Oy: Lebenswelt Gegenöffentlichkeit. Medienkritik und Alltag sozialer Bewegungen
*
Knud Andresen, Markus Mohr, Hartmut Rübner: „Aus der Kneipe Kreuzberger Vereinshaus (dröhnte) die Internationale oder ‚Der Osten ist rot’” Ein paar Schlaglichter zur Geschichte der Zeitschrift Agit 883 (1969 bis 1972)
*
Gisela Notz: Alternative Zeitungen und Zeitschriften der Neuen Frauenbewegungen. Entstehungsgeschichte(n) – Beispiele – politische Konzepte
*
Dieter Moldt: Andersdenken ist die Freiheit der Freien. mOAning star, die Zeitschrift der Offenen Arbeit und der Kirche von Unten in Ostberlin (1985 bis 1989)
*
Andi Kuttner: Do it yourself. Fanzines und die Geschichte ihrer Entstehung
*
Lena Laps: Ihrsinn allein unterm Regenbogen?
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Redaktion IHRSINN: Schlussakkord. Abschied und Vorankündigung für eine letzte IHRSINN
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Lea Hagedorn: 300 Ausgaben gelebte Utopie. Ein Interview mit dem Graswurzelrevolution-Redakteur Bernd Drücke

Adressteil

Bernd Hüttner: Vorbemerkungen zum Adressteil
*
Adressteil, nach Postleitzahl sortiert
*
Bernd Hüttner: Statistische Auswertung
*
Bernd Hüttner: Materialien und Literaturhinweise zu alternativen Medien



Vorwort

Ob sich durch die Sozialproteste und die Bewegung gegen die Folgen der kapitalistisch-patriarchalen Globalisierung die Protestbewegungen wieder in einem Aufschwung befinden – manche reden schon im Zusammenhang mit den Sozialforen von der „Bewegung der Bewegungen" – oder ob sich derzeit angesichts ihrer relativ bescheidenen Erfolge Resignation und Frust breitmachen, soll und muss hier ungeklärt bleiben. Die Binnenkommunikation und die Ansprache der Öffentlichkeit findet heute auf anderen Wegen statt, als etwa zu Zeiten der Proteste gegen die Nachrüstung im Westdeutschland in den 1980er Jahre, was nicht zuletzt auch mit der Veränderung der sogenannten etablierten Medien zu tun hat. Hier ist zum einen die durch die Verluste aus dem Anzeigengeschäft herrührende Krise der Qualitäts-(tages-)zeitungen und die Integration der ehemals linksliberalen Leitmedien, wie etwa des SPIEGEL, in den deutschnationalen Mainstream zu nennen. Dies führt entgegen der manchmal zu lesenden These die Protestbewegungen seien in erster Linie ein Anhängsel, wenn nicht sogar ein Produkt der Medien, heute wieder zu einer Vertretungslücke für bestimmte politische Themen und Sichtweisen.

Alternative Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften, spielen weniger für die Information der breiten Öffentlichkeit eine Rolle, ihre Bedeutung liegt mehr in der internen programmatischen Debatte.

Nach 15 Jahren liegt mit diesem Buch wieder ein öffentlich zugängliches und gedrucktes Verzeichnis der alternativen Printmedien vor. Die Idee zu diesem Verzeichnis entstand Anfang 2005 im Anschluss an die Veröffentlichung Archive von unten (Neu-Ulm 2003).

Die Einwerbung von Beiträgen zum redaktionellen Teil erfolgte halböffentlich, über Mailinglisten und auf anderen Wegen. Die Resonanz war ernüchternd. So sehr die Beiträge zu begrüßen sind, kann doch als Ergebnis festgehalten werden, dass es derzeit keine weitergehende Beschäftigung mit alternativen Printmedien gibt – weder in der Wissenschaft, noch in den alternativen Printmedien selbst. Akademische Forschung und andere Auseinandersetzungen widmen sich eher den emanzipatorischen Möglichkeiten des Internet und anderer elektronischer Kommunikationsmittel. Was überhaupt heute alternative Printmedien sind, welche Bedeutung sie für Selbstverständigungsprozesse der (neuen) sozialen Bewegungen und das Erreichen einer größeren Öffentlichkeit spielen, scheint nirgendwo weitergehend reflektiert zu werden.

Für den vorliegenden Band konnten neun Beiträge eingeworben werden, davon befasst sich keiner mit der Zukunft alternativer Medien. Die Mehrheit thematisiert die Geschichte bestimmter Bewegungen bzw. die einzelner relevanter Medien.

Ob die veröffentlichten Adressen ein realistisches Abbild der real existierenden Landschaft der alternativen Printmedien darstellen, muss zwangsläufig offen bleiben, da niemand über ein vollständiges, geschweige objektives Bild verfügt, dies geht auch gar nicht. Mit dem Verzeichnis liegt aber auf jeden Fall eine aktuelle Annäherung vor. Zur Definition „Was ist überhaupt heute ein alternatives Printmedium?" und zur Debatte um gedruckte und neue Formen alternativer Kommunikation wie etwa Internetportale und Weblogs finden sich in der Einleitung zum Adressteil nähere Informationen und Thesen. Nicht zuletzt vermag niemand zu sagen, wie groß die Dunkelziffer existierender, aber hier nicht erfasster Medien ist. Die weite Szene der Musik-, Kultur- und anderen Fanzines ist vermutlich ebenso wenig in ihrer ganzen Breite erfasst wie die der selbstorganisierten studentischen Hochschulmedien oder die der linken Betriebszeitungen. Ob Knastzeitungen oder die allerorts erscheinenden Straßen- und Obdachlosenzeitungen überhaupt alternative Medien in der ursprünglichen Bedeutung des Wortes sind, muss dahingestellt bleiben.

Bernd Hüttner, Bremen, Oktober 2006


Zum Projekt des Herausgebers: www.archivbremen.de

Videoaktivismus, politischer Dokumentarfilm und 'Digicam-Revolution'
Mit Film und Video politisch intervenieren? Ein politisch-praktischer Workshop

Termin: 30.07.2006 - 04.08.2006
Veranstalter: DGB Bildungswerk e.V.
Tagungsort: Tagungszentrum Hattingen

Der Dokumentarfilm boomt. Dies weist auf ein Bedürfnis nach Wahrheit und Authentizität, aber auch auf die Hoffnung, mittels ,Film-Wahrheit' Wirklichkeit verändern zu können. Entsprechend fragt der Workshop nach der Objektivität der Abbildungen im Dokumentarfilm und stellt dem "objektiven" Dokumentarfilm eine Form explizit subjektiven, parteinehmenden Dokumentarfilms gegenüber. Damit ist die Frage aufgeworfen, ob Film ein Medium zur Veränderung der Gesellschaft sein kann.
Den zweiten Schwerpunkt bildet die ,Digicam-Revolution'. Digicams machen die Produktion und Verteilung von Filmen billiger und einfacher. Camcorder werden weltweit als Waffe im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen, Missstände in der Gesellschaft etc. genutzt. Amateurfilme dringen in etablierte Medien und verändern öffentliche Meinung. Der Workshop wird auch zeigen, wie sich z.B. im Internet, auf politischen Filmfestivals usw. die unterschiedlichsten Facetten und Richtungen von Videoaktivismus und politischem Dokumentarfilm herausbilden. Videos der Gruppen Witness, KanalB, Kanak-TV, Indymedia und der Zapatista werden präsentiert und diskutiert. Aber der Workshop wird sich nicht mit Präsentationen begnügen, sondern versuchen, mit Formen des Videoaktivismus praktisch zu experimentieren.

Weitere Infos und Themenplan

Anfang Juli vergangenen Jahres wurde einer der Organisatoren der Online-Demo gegen das Abschiebegeschäft der Lufthansa verurteilt. Nunmehr wurde das Urteil des Frankfurter Amtsgerichtes vom Frankfurter Oberlandesgericht aufgehoben:
Heise online (01.06. 2006) berichtet

"OLG Frankfurt: Online-Demonstration ist keine Gewalt

Fast ein Jahr, nachdem das Amtsgericht Frankfurt den Initiator einer Online-Demonstration gegen die Lufthansa zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, hat das Oberlandesgericht das Urteil mit dem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 22. Mai aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Dabei stellten die Richter in der Entscheidung vor allem den Gewaltbegriff in Frage, den die erste Instanz zugrunde gelegt hatte.
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Die gerichtliche Aufarbeitung der Online-Demonstration dauerte damit fast fünf Jahre. Die Gruppen "Libertad" und "Kein Mensch ist illegal" hatten am 20. Juni 2001 zu einer Online-Demonstration gegen die Lufthansa aufgerufen. Mittels einer eigens geschriebenen Software konnten die Demonstranten automatisch verschiedene Webseiten der Fluggesellschaft abrufen und so versuchen, die Server in die Knie zu zwingen. Die Aktivisten wollten damit gegen die Beteiligung der Lufthansa an Abschiebungen protestieren. "


Zur Libertad-Erklärung auf Indymedia (1.6.2006)

NOT COVERED: AktivistInnentreffen zur Situation der Gegenöffentlichkeit heute.
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PROGRAMM:Freitag, 10.03.06
16.00-19.30 Uhr mit: bankleer, Cine Rebelde, Daniel García Andújar (e-barcelona.org), Indymedia, Kanak TV, laborB* und Gabi Kellmann (hybrid video tracks)

19.30-21.00 Uhr: Vlogs – Chancen für kritische Filmberichterstattung im Netz? Einführung: Init (lotec/so36.net) und Lorenz (Medienkombinat Berlin).

PROGRAMM, Samstag, 11.03.2006
16.00-21.00 Uhr mit: Normale, Offener Kanal Berlin, Off-Filmtage, One World Berlin, Toni Serra (Observatory Archives OVNI) und Gabi Kellmann (hybrid video tracks)

ab 21.00 Uhr: Open Screening - VideoaktivistInnen

mehr infos: http://www.barriochannel.tv


Alternativer Kunstverein ACUD e.V. - In der Galerie -
Veteranenstraße 21
10119 Berlin-Mitte

Fon: 030-449 10 67
Fax: 030-448 39 61


+++++++++++++++

NOT COVERED präsentiert internationale Projekte, die sich unter Aneignungen neuer Medientechnologien und Medienpraxen eine "eigene" Öffentlichkeit schaffen. Mit AktivistInnen und Projekten, die von verschiedenen Ländern, Orten und Handlungsräumen aus agieren, soll die Vorstellung von Gegenöffentlichkeit heute diskutiert werden. Was sind die Bedingungen um durch "eigene" Distributionskanäle und Kommunikationsstrukturen eine (Gegen)-Öffentlichkeit zu schaffen? Was genau ist Gegenöffentlichkeit heute, wo wir von vielen verschiedenen Gruppierungen sprechen die unabhängig voneinander bestehen?

Oft wird von den Medien in einer Weise gesprochen, als seien sie die Öffentlichkeit selbst: NOT COVERED kommt zusammen, um über die globalen/ lokalen Bedingungen solcher Mediennutzung zu diskutieren. Wo sind diese Medien im sozialen und kulturellen Handlungsraum positioniert und welche neuen Perspektiven eröffnen sich? Welche Rolle spielen Vernetzungen, und wie verhalten diese sich zu Medien-Imperien?

Die Situation hat sich verändert, wie Carsten Does feststellt: „ ... eine Sphäre von Gegenöffentlichkeit, wie sie sich noch in den 70er Jahren zumindest ansatzweise aus den vielfältigen Strömungen der neuen sozialen Bewegung herausbilden konnte, hat sich heute weitestgehend in miteinander unverbundene Kleinst-Scenen, Subkulturen, Interessensgruppen und Teilöffentlichkeiten aufgelöst.“

Die unheimliche Menge an verfügbaren Informationen im Netz weist eine Tendenz von „schrumpfenden“ Gruppierungen auf. Auf der einen Seite könnte man von einer Dezentralisierung oder Zerstreuung sprechen und auf der anderen Seite von einzelnen Informationspools, die gezielter und konzentrierter agieren. „e-valencia.org“ und

„e-barcelona.org“ sind als Nachrichtennetzwerke zu kulturpolitischen Themen mit so genannter Weblog-Struktur, als Online-Journale, ein gutes Beispiel für ein dezentrales Kommunikationsmodell. Die Leser können ihre Meinung zu den Artikeln äußern und auch untereinander diskutieren. Das Projekt hat in letzter Zeit eine große Resonanz bekommen und fungiert als eines der zentralen Kulturnachrichtenarchive in den jeweiligen spanischen Städten.

Das Projekt „Observatory Archives OVNI“, ein Filmarchiv und Filmfestival, das in enger Partnerschaft mit dem CCCB (Zentrum für zeitgenössische Kultur Barcelona) arbeitet, steht als Beispiel für eine Kooperation zwischen einer etablierten Institution und einem „alternativen“ Projekten.

In Panel-Situationen werden Projekte die auf eine ähnliche Art und Weise und mit verwandten Themen und Interessen agieren in der Präsentation zusammenkommen. Um eine produktive Diskussion voranzutreiben haben wir uns für eine offene Struktur der Veranstaltung entschieden, die auch Raum für individuelle Präsentationen und Kommunikation zulässt. Der Schwerpunkt liegt auf der Befragung von "(Gegen)-Öffentlichkeit" heute im Kontext von Film, Video- und Medienaktivismus.

Auf den Online-Seiten und in der Printausgabe der WOZ findet sich ein Nachdruck eines Portraits des Subcomdante Marcos von 1994:

WOZ Nr. 8/94 ( 25. Februar 1994)

Die Zapatistas haben einen genialen Sprecher: Der Che der neunziger Jahre?
Marcos Superstar

Von Anne Huffschmid, Mexiko-Stadt

Marcos, der Mann mit der Roger-Staub-Mütze und den flotten Sprüchen, ist zur Zeit der Politstar Nummer eins in Mexiko. Mit seinen frisch wirkenden, witzigen, manchmal poetischen Texten, die er den Medien zukommen lässt, hat der Subcomandante und Sprecher der Guerillaorganisation EZLN die Sympathie der mexikanischen Öffentlichkeit für die indianischen Zapatistas erobert. Er denke, die Leute hätten gelegentlich «die Schnauze voll vom ‹Sub›», sagt er. Doch dem ist nicht so.

Weiterlesen

autonomousMedia
Interesting book from the activist scene in Canada, describes the practices, the possibilities (and problems) of a variety of (old and new) media and tactics:

Autonomous Media, activating resistance & dissent (Cumulus
Press
Montreal 2005) 168 pagina's, 13 euro
:

Autonomous media are the vehicles of social movements. They are attempts to subvert the social order by re-claiming media and public spaces from the private domain. Autonomous media are defined by their openness--in terms of content and membership--and their objective of amplifying the voices of people and groups that normally do not have access to the media. They are intended to provide people and communities with information that is alternative to that within the corporate mass media, and audiences are encouraged to participate directly in the production of content.

A review on ThisMagazine
A review in Dutch can be found in Globalinfo


table of contents
  • introduction by Andrea Langlois & Frédéric Dubois
  • one - hard at work in the bamboo garden: media activists & social movements by Scott Uzelman
  • two - broadcasting on our own terms: temporary autonomous radio by Marian van der Zon audio segment
  • three - how open is open?: the politics of open publishing by Andrea Langlois
  • four - 101 tricks to play with the mainstream: culture jamming as subversive recreation by Tom Liacas
  • five - independent reporting: a tool for international solidarity building by Andréa Schmidt
  • six - echoes from the curb: street newspapers and empowerment by Isabelle Béique Mailloux
  • seven - screening the revolution: FAQs about video activism by David Widgington
  • eight - re/writing media: weblogs as autonomous spaces by Dawn Paley
  • nine - networkers unite!: strengthening media solidarity by Frédéric Dubois
  • afterword: linking back, looking forward by Dorothy Kidd

Auf Telepolis (18.7.2005) aeussert sich der Jurist Martin Kutscha ueber prinzipielle Implikationen des Frankfurter Urteils:

Die wird es erst geben, wenn auch andere entsprechende Gerichtsentscheidungen vorliegen. Ich gehe davon aus, dass es eine zunehmende Praxis politischer Aktivität im Internet geben wird. Auch deswegen würde ich dafür plädieren, Rechtsmittel einzulegen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Es muss eine grundsätzliche Entscheidung herbeigeführt werden, weil, auch wenn ich das vorsichtig formulieren möchte, bei manchen Instanzgerichten die notwendige Sensibilität für die Grundrechte fehlt.

Dass Staatsanwälte ein problematisches Verhältnis zur Logik haben, mag in ihrer Profession begründet liegen. Aber bei Richtern darf man sich dann doch - bei allem Wissen darüber, wo das Auge des Gesetzes sitzt (im Gesicht der herrschenden Klasse - Ernst Bloch), doch echauffieren. PISA unter den Talaren ...
Wie wäre es doch mit einer Aktionen "Jedem Richter einen Laptop" - Früher hieß es "Hell wie das Konsumbrot".

Initiative Libertad!, Falkstraße 74, 60487 Frankfurt,

1. Juli 2005

Online-Demonstration: Gewaltanwendung per Mausklick

Strafverfahren wegen Internet-Protest gegen die deutsche Lufthansa endet mit Geldstrafe. Angeklagter ruft im Schlusswort zu elektronischem zivilen Ungehorsam“ und weiterem Protest gegen das Abschiebegeschäft der Lufthansa auf.

Vor dem Frankfurter Amtsgericht endete heute der erste Prozess gegen einen Initiatoren der ersten Online-Demonstration in Deutschland mit einer Verurteilung und Geldstrafe. Am 20. Juni 2001 hatten sich mehr als 13.000 virtuelle Demonstranten vor dem Internetportal www.lufthansa.com der Lufthansa versammelt, um gegen deren tödliche Abschiebeflüge zu demonstrieren. Durch den massenhaften und zeitgleichen Mausklick sollten die Server der Lufthansa symbolisch blockiert werden und die in der Öffentlichkeit die menschenverachtende Abschiebepraxis angegriffen werden.

Im heutigen Urteil folgte Amtsrichterin Wild in weiten Teilen der
Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten wegen „Nötigung“, das heißt sowohl Gewaltanwendung“ wie auch „Androhung eines empfindlichen Übels“, zu einer Geldstrafe von 900 Euro. In ihrer Urteilsbegründung sah Richterin Wild allein „durch die Kraftentfaltung des Mausklicks“ bereits eine „Zwangswirkung“ auf potentielle User der Lufthansa-Webseite, die zum Zeitpunkt der Protestaktion das Onlineportal der Abschiebe-Airline hätten besuchen wollen. Richterin Wild setzte zudem das geltende Versammlungsrecht außer Kraft, in dem sie dem Online-Protest lediglich den Charakter einer „Ansammlung“ zubilligte, die zugleich aber wie eine illegale „Blockade“ der Lufthansa-Webseite gewirkt habe.
Damit ging Richterin Wild selbst über die Forderung der
Staatsanwaltschaft hinaus und sah den Tatbestand der „Gewalt in seiner stärksten Form erfüllt“, da im Internet auf elektronischem Wege der „Willen Anderer gebeugt“ worden wäre. Richterin Wild, die zuvor sämtliche Beweisanträge der Verteidigung als „unrelevant“ abgelehnt hatte, folgte ihrer Art Rechtsauffassung, die sich schon in harten Verurteilungen von Irakkriegsgegner, die 2003 die US-Airbase
blockierten, ausgedrückt hatte. Und auch im virtuellen Raum, möchte die Amtsrichterin Rechtgeschichte schreiben. Für sie war die
Online-Demonstration mehr als nur ein einmaliger „Gewaltakt“, sondern ihr ginge es auch darum, mit dem Urteil „potentielle Nachahmer“ abzuschrecken.

Rechtsanwalt Scherzberg forderte in seinem Schlussplädoyer den
bedingungslosen Freispruch. Er zweifelte die juristische Kompetenz der Staatsanwaltschaft an, die nicht in der Lage war, kausale Zusammenhänge zu verbalisieren.

Der Angeklagte beharrte auf dem Recht der freien Demonstration auch im Internet. Bereits im Schlusswort nahm er den Urteilsspruch vorweg als er betonte, dass allein die Tatsache dieses Prozesses beweise, dass „das Internet unter die Fuchtel des Polizeirechts“ gestellt werden solle.
Während der Urteilsverkündung forderten empörte Zuschauer mit
Transparenten die Demonstrationsfreiheit „online wie offline“ und
erklärten sich den 13.000 mit dem Urteilsspruch kriminalisierten
Online-Demonstranten zugehörig.

Die Verteidigung und der Anklagte kündigten Revision an. Sie streben eine rechtliche Entscheidung über die emonstrationsfreiheit im Internet vor den höchsten deutschen und europäischen Gerichten an.

Kontakt per email: kampagne@libertad.de

Initiative Libertad!
Falkstr. 74
60487 Frankfurt
www.libertad.de
14.06.2005, 14.15 Uhr

EILIGE PRESSEERKLÄRUNG


Turbulenter Prozessauftakt im Verfahren „Lufthansa gegen Online-Demonstration“ Lufthansa gibt 8-minütigen Ausfall ihres Servers zu Angeklagter greift Abschiebepraxis an und verteidigt die Demonstrationsfreiheit im Internet

Vor dem Amtsgericht Frankfurt (Main) wurde heute der Prozess gegen einen der Initiatoren der ersten Online-Demonstration in Deutschland eröffnet. Dem Angeklagten Andreas-Thomas Vogel, Domaininhaber der Website libertad.de, wird „Nötigung“ und „Öffentlicher Aufruf zu Straftaten“ vorgeworfen.

Am 20. Juni 2001 hatten sich, so die Frankfurter Staatsanwältin Heil, etwa 13.000 Personen an einer virtuellen Blockade des Lufthansa-Internetportals beteiligt, um gegen Abschiebungen zu demonstrieren. Die Initiative Libertad! hatte auf ihrer Website dazu aufgerufen. Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage der Anwendbarkeit des Demonstrations- und Versammlungsrechts. Der Angeklagte und die Initiative Libertad! hatten eine Einstellung des Verfahrens gegen ein Schuldeingeständnis abgelehnt, weil sie auf dem Recht auf Internet-Demonstrationen beharren.

Der Prozess begann turbulent. Vor dem Gebäude hatten etwa hundert Abschiebegegner lautstark „Demonstrationsfreiheit im Internet“ gefordert. Besucher wurden erst nach Leibesvisitationen in den Hochsicherheitssaal gelassen, in dem sonst Strafprozesse nach §129a stattfinden. Viele der Aktivisten, die den Angeklagten begleitet hatten, fanden keinen Platz mehr im Gerichtssaal. Mehrere Zuschauer wurden während des laufenden Verfahrens aufgrund zustimmenden Beifalls gewaltsam von Polizeibeamten aus dem Saal entfernt. Richterin Wild, die die Anordnung zur Räumung gab, wollte dieser Gewaltanwendung offenbar selbst nicht beiwohnen und verließ zuvor den Gerichtssaal.

Zum Auftakt des Prozesses stellte die Verteidigung mehrere Beweisanträge, in denen sie das Ausmaß der Abschiebepraxis in Europa und die Verwicklung der Lufthansa darin eindrucksvoll darlegten. Rechtsanwalt Thomas Scherzberg, der den Angeklagten vertritt, forderte das Gericht auf, die Legitimität des Anliegens der Demonstration zu würdigen.

Vor Gericht erklärte die von der Staatsanwaltschaft geladene Justiziarin der Lufthansa, Bettina Adenauer, dass es nicht nur eine minutenlange Verzögerung bei Aufruf der Lufthansa-Webseite gegeben habe, sondern dass diese zum Zeitpunkt der Demonstration sogar „8 Minuten lang weltweit nicht erreichbar war“.
Der Beschuldigte Andreas-Thomas Vogel stellte in einer ausführlichen Erklärung den Zusammenhang zwischen der Abschiebepraxis der Lufthansa und dem Anliegen Online-Demonstration her. Für ihn war die Aktion „eine zutiefst demokratische und notwendige Angelegenheit“, mit der nicht nur gegen die Abschiebeairline Lufthansa protestiert werden sollte, sonden mit der darüber hinaus für das Demonstrationsrecht im Internet „der Freiheit eine Gasse geschlagen“ werden sollte.

Der Prozess wurde auf den 1. Juli 2005 vertagt. Geladen u.a. ein Rechtsanwalt, den die Online-Demo-Aktivisten im Vorfeld juristisch konsulierten. Noch nicht entschieden wurde über Beweisanträge der Verteidigung, Personen des öffentlichen Lebens zu laden, die im Vorfeld der Online-Demo ihre Unterstützung und Beteiligung zugesagt hatten. Ebenso zurückgestellt wurden Anträge, die Lufthansa-IT-Experten zu laden, damit diese über den entstandenen Schaden Auskunft geben können.

 

twoday.net AGB

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