Im wesentlichen geht es um Repression:
Zweifel an der Unabhängigkeit der Tübinger Staatsanwaltschaft
Wie wir in unserer letzten Sendung berichteten, wurde zu Monatsbeginn in Tübingen auf den Hochschul-Rektorenkonferenz-Präsidenten Peter Gaehtgens eine Torte geschmissen. Obgleich der Betortete selbst auf eine Strafanzeige verzichtete, ermittelt bislang ergebnislos der Tübinger Staatsanwalt Michael Pfohl. Der Leiter der Tübinger Staatsanwaltschaft Achim Brauneisen rechtfertigte dessen Ermittlungsarbeiten mit einem angeblich besonderen öffentlichen Interesse an dem Fall, ohne dies näher zu begründen. Juristisch betrachtet geht es alleine um Sachbeschädigung, konkret also um einige Sahneflecken auf dem privaten Anzug von Peter Gaehtgens. Inwiefern diese Sahneflecken von öffentlichem Interesse sein
sollen bleibt der interessierten Tübinger Öffentlichkeit auch zwei Wochen nach dem Tortenwurf weiter verborgen und die Ermittlungsarbeit Michael Pfohls höchst rätselhaft und fragwürdig. Mutmassungen zufolge soll Universitätsrektor Eberhard Schaich, der den Tortenwurf persönlich "ungeheuerlich" empfand, Einfluss auf die Tübinger Justizbehörden genommen haben.
Zweifel an der Unabhängigkeit der Tübinger Polizei-Behörden
Der Tübinger Staatanwalt Michael Pfohl versucht gemeinsam mit dem Tübinger Kriminaloberkommissar Walz die Identität dreier weiterer Personen herauszufinden, die am Tortenwurf jedoch nicht direkt beteiligt waren. Sie betraten lediglich gemeinsam mit dem Tortenwerfer Tobias K. die Bühne auf der alleine K. die Torte warf. K.s Mitbewohner Claus B., der nichts von der Aktion wusste, wird seitdem mit einer einem Rufmord gleichkommenden Kampagne überzogen, (wie er sich selbst gegenüber dem Schwäbischen Tagblatt ausdrückte). Polizei-Schergen des Kriminaloberkommissars Walz --- wie die Nachrichten-Redaktion der Sendung "Gespräche" es in diesem Fall für angemessen hält, es zu formulieren --- Polizei-Schergen von Walz also, haben die Arbeitsstelle des unbeteiligten Mitbewohners aufgesucht, dort dem Chef Fotos gezeigt, und Arbeitskollegen von Buchwald zum Verhör aufs Polizei-Präsidium abgeführt. Den Arbeitskollegen hätten sie nicht in allen Fällen erläutert, dass es sich beim juristischen Ermittlungsgegenstand lediglich um Sahneflecken auf dem Anzug Peter Gaehtgens handele. Um das Missverständnis aufzuklären, wurde der Mitbewohner Claus B. umgehend bei der Polizei persönlich vorstellig. Auf dem Revier sei ihm dann offenbart worden, dass er ein "Verdächtiger" sei. Mit dem Hinweis: "Wir könnten sie auch festnehmen", habe man ihn schliesslich "erkennungsdienstlich behandelt" - mit Fotos und Fingerabdrücken, "wie bei einem Schwerverbrecher", so B. Die Wahl solcher polizeistaatlichen Mittel erinnert an düstere Kapitel der deutschen
Geschichte. Weitherum bei Tübinger Einwohnern herrscht daher Kopfschütteln, Empörung und Besorgnis, sowie ein schwerlich gutzumachender Vertrauensverlust in die lokalen Polizeibehörden. Mutmassungen zufolge soll Universitätsrektor Eberhard Schaich, der den Tortenwurf persönlich "ungeheuerlich" empfand, Einfluss über die Staatsanwaltschaft auf die Tübinger Polizeibehörden genommen haben.
Darüber hinaus führt die Online-Ausgabe des Schwäbischen Tagblatts derzeit eine Umfrage durch (sowie die Möglichkeit zu weitergehenden Meinungsäusserung ):
"Umfrage Tübinger Tortenwurf: Mit Kanonen auf Spatzen schießen?
(tol). Anlässlich eines Festaktes beim Dies Universitatis an der Tübinger Uni haben Studenten dem Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz Prof. Peter Gaethgens eine Torte ins Gesicht gedrückt. Zwar verzichtete Gaethgens auf eine Strafanzeige, doch die Tübinger Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Tortenwurfs eingeleitet. Einen der Tortenwerfer haben die Beamten ausgemacht: Es ist der langjährige Fachschafts-Aktivist Tobias K., der einst als studentischer Vertreter dem Hochschulrat und dem Senat angehörte. Die drei anderen Tortenwerfer sind noch flüchtig.
Den Tortenwurf rechtfertigte der junge Mann mit Gaethgens Eintreten für eine kaum mehr zu durchdringende „Ständegesellschaft in unserem Bildungssystem“. Seit er vor zwei Jahren Präsident der HRK geworden sei, hätten sich die Rektoren immer weiter von ihrer einst gebührenkritischen Position entfernt. K. zufolge soll der Präsident den Studierenden 3.000 Euro Studiengebühren pro Semester zugemutet haben.
Laut www.wikipedia.de bezeichnet man als Tortenwurf den Wurf einer Torte ins Gesicht eines Menschen, meist zur Erzielung von Lachern beim Publikum. Es gehe dabei darum - aus welchen Gründen auch immer -, das Gesicht und die Kleidung des Gegenübers mit Torten oder Schlagsahne zu verzieren, um möglichst große Lacherfolge der Zuschauer zu erzielen. Der Torten-Gag werde immer wieder neu aufgelegt, in jüngerer Zeit in epischer Größe in dem amerikanischen Spielfilm The Nutty Nut (dt. Titel: Die beknackte Nuss) mit Stephen Kearney.
Immer öfter benutzen so genannte politische Tortenaktivisten Tortenwürfe gegen Prominente (Politiker, Wirtschaftsbosse, Künstler). So wurde der reiche Bill Gates vor Monaten in Brüssel von einer Torte getroffen, und auf einer Berliner Demo gegen Fahrpreiserhöhungen und Streichung des Sozialtickets bekam Wissenschaftssenator Flier (PDS) eine Torte ab.
Aber auch in der Uni wird Tortenwerfen anscheinend immer beliebter, um sich politisch auseinanderzusetzen. Am 12. Juni 2002 wurde die nordrhein-westfälische SPD-Landtagsabgeordnete Carina Gödecke in der Ruhr-Uni Bochum mit einer Torte beworfen. Der Werfer ist unbekannt. Und im Februar dieses Jahres protestierten die Studenten der Wiener Uni mit der Süßspeise bei einer Diskussionsveranstaltung. Georg Winckler, Rektor der Universität Wien, sowie der für die Hochschulen im Bildungsministerium zuständige Sektionschef Sigurd Höllinger bekamen eine Torte ins Gesicht. Streitpunkt: Studiengebühren.
Während die einen das Werfen mit der Torte als Gag oder als satirische Aktion bezeichnen, sagen andere, der Tortenwurf sei nichts anderes als der Versuch einer Körperverletzung, ein Schlag ins Gesicht, weil die Argumente versagen. Was meinen Sie?
Und der Tübinger Staatsanwalt setzt wegen des Tortenwurfs einen großen Apparat in Gang, scheut weder Kosten noch Mühen, um die Tortenwerfer zu identifizieren und dingfest zu machen. Rechtfertigt der Tortenwurf die Kosten der Justiz?"
Zweifel an der Unabhängigkeit der Tübinger Staatsanwaltschaft
Wie wir in unserer letzten Sendung berichteten, wurde zu Monatsbeginn in Tübingen auf den Hochschul-Rektorenkonferenz-Präsidenten Peter Gaehtgens eine Torte geschmissen. Obgleich der Betortete selbst auf eine Strafanzeige verzichtete, ermittelt bislang ergebnislos der Tübinger Staatsanwalt Michael Pfohl. Der Leiter der Tübinger Staatsanwaltschaft Achim Brauneisen rechtfertigte dessen Ermittlungsarbeiten mit einem angeblich besonderen öffentlichen Interesse an dem Fall, ohne dies näher zu begründen. Juristisch betrachtet geht es alleine um Sachbeschädigung, konkret also um einige Sahneflecken auf dem privaten Anzug von Peter Gaehtgens. Inwiefern diese Sahneflecken von öffentlichem Interesse sein
sollen bleibt der interessierten Tübinger Öffentlichkeit auch zwei Wochen nach dem Tortenwurf weiter verborgen und die Ermittlungsarbeit Michael Pfohls höchst rätselhaft und fragwürdig. Mutmassungen zufolge soll Universitätsrektor Eberhard Schaich, der den Tortenwurf persönlich "ungeheuerlich" empfand, Einfluss auf die Tübinger Justizbehörden genommen haben.
Zweifel an der Unabhängigkeit der Tübinger Polizei-Behörden
Der Tübinger Staatanwalt Michael Pfohl versucht gemeinsam mit dem Tübinger Kriminaloberkommissar Walz die Identität dreier weiterer Personen herauszufinden, die am Tortenwurf jedoch nicht direkt beteiligt waren. Sie betraten lediglich gemeinsam mit dem Tortenwerfer Tobias K. die Bühne auf der alleine K. die Torte warf. K.s Mitbewohner Claus B., der nichts von der Aktion wusste, wird seitdem mit einer einem Rufmord gleichkommenden Kampagne überzogen, (wie er sich selbst gegenüber dem Schwäbischen Tagblatt ausdrückte). Polizei-Schergen des Kriminaloberkommissars Walz --- wie die Nachrichten-Redaktion der Sendung "Gespräche" es in diesem Fall für angemessen hält, es zu formulieren --- Polizei-Schergen von Walz also, haben die Arbeitsstelle des unbeteiligten Mitbewohners aufgesucht, dort dem Chef Fotos gezeigt, und Arbeitskollegen von Buchwald zum Verhör aufs Polizei-Präsidium abgeführt. Den Arbeitskollegen hätten sie nicht in allen Fällen erläutert, dass es sich beim juristischen Ermittlungsgegenstand lediglich um Sahneflecken auf dem Anzug Peter Gaehtgens handele. Um das Missverständnis aufzuklären, wurde der Mitbewohner Claus B. umgehend bei der Polizei persönlich vorstellig. Auf dem Revier sei ihm dann offenbart worden, dass er ein "Verdächtiger" sei. Mit dem Hinweis: "Wir könnten sie auch festnehmen", habe man ihn schliesslich "erkennungsdienstlich behandelt" - mit Fotos und Fingerabdrücken, "wie bei einem Schwerverbrecher", so B. Die Wahl solcher polizeistaatlichen Mittel erinnert an düstere Kapitel der deutschen
Geschichte. Weitherum bei Tübinger Einwohnern herrscht daher Kopfschütteln, Empörung und Besorgnis, sowie ein schwerlich gutzumachender Vertrauensverlust in die lokalen Polizeibehörden. Mutmassungen zufolge soll Universitätsrektor Eberhard Schaich, der den Tortenwurf persönlich "ungeheuerlich" empfand, Einfluss über die Staatsanwaltschaft auf die Tübinger Polizeibehörden genommen haben.
Darüber hinaus führt die Online-Ausgabe des Schwäbischen Tagblatts derzeit eine Umfrage durch (sowie die Möglichkeit zu weitergehenden Meinungsäusserung ):
"Umfrage Tübinger Tortenwurf: Mit Kanonen auf Spatzen schießen?
(tol). Anlässlich eines Festaktes beim Dies Universitatis an der Tübinger Uni haben Studenten dem Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz Prof. Peter Gaethgens eine Torte ins Gesicht gedrückt. Zwar verzichtete Gaethgens auf eine Strafanzeige, doch die Tübinger Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Tortenwurfs eingeleitet. Einen der Tortenwerfer haben die Beamten ausgemacht: Es ist der langjährige Fachschafts-Aktivist Tobias K., der einst als studentischer Vertreter dem Hochschulrat und dem Senat angehörte. Die drei anderen Tortenwerfer sind noch flüchtig.
Den Tortenwurf rechtfertigte der junge Mann mit Gaethgens Eintreten für eine kaum mehr zu durchdringende „Ständegesellschaft in unserem Bildungssystem“. Seit er vor zwei Jahren Präsident der HRK geworden sei, hätten sich die Rektoren immer weiter von ihrer einst gebührenkritischen Position entfernt. K. zufolge soll der Präsident den Studierenden 3.000 Euro Studiengebühren pro Semester zugemutet haben.
Laut www.wikipedia.de bezeichnet man als Tortenwurf den Wurf einer Torte ins Gesicht eines Menschen, meist zur Erzielung von Lachern beim Publikum. Es gehe dabei darum - aus welchen Gründen auch immer -, das Gesicht und die Kleidung des Gegenübers mit Torten oder Schlagsahne zu verzieren, um möglichst große Lacherfolge der Zuschauer zu erzielen. Der Torten-Gag werde immer wieder neu aufgelegt, in jüngerer Zeit in epischer Größe in dem amerikanischen Spielfilm The Nutty Nut (dt. Titel: Die beknackte Nuss) mit Stephen Kearney.
Immer öfter benutzen so genannte politische Tortenaktivisten Tortenwürfe gegen Prominente (Politiker, Wirtschaftsbosse, Künstler). So wurde der reiche Bill Gates vor Monaten in Brüssel von einer Torte getroffen, und auf einer Berliner Demo gegen Fahrpreiserhöhungen und Streichung des Sozialtickets bekam Wissenschaftssenator Flier (PDS) eine Torte ab.
Aber auch in der Uni wird Tortenwerfen anscheinend immer beliebter, um sich politisch auseinanderzusetzen. Am 12. Juni 2002 wurde die nordrhein-westfälische SPD-Landtagsabgeordnete Carina Gödecke in der Ruhr-Uni Bochum mit einer Torte beworfen. Der Werfer ist unbekannt. Und im Februar dieses Jahres protestierten die Studenten der Wiener Uni mit der Süßspeise bei einer Diskussionsveranstaltung. Georg Winckler, Rektor der Universität Wien, sowie der für die Hochschulen im Bildungsministerium zuständige Sektionschef Sigurd Höllinger bekamen eine Torte ins Gesicht. Streitpunkt: Studiengebühren.
Während die einen das Werfen mit der Torte als Gag oder als satirische Aktion bezeichnen, sagen andere, der Tortenwurf sei nichts anderes als der Versuch einer Körperverletzung, ein Schlag ins Gesicht, weil die Argumente versagen. Was meinen Sie?
Und der Tübinger Staatsanwalt setzt wegen des Tortenwurfs einen großen Apparat in Gang, scheut weder Kosten noch Mühen, um die Tortenwerfer zu identifizieren und dingfest zu machen. Rechtfertigt der Tortenwurf die Kosten der Justiz?"
contributor - am Montag, 21. November 2005, 23:23 - Rubrik: Torten - Pies - Tarts
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Das Tübinger Schwäbische Tagblatt berichtete am 16.11. 2005:
Das Strafanzeige gegen "Du bist Deutschland"
Drei Mitglieder des Clubs Zatopek stellten Strafanzeige gegen den Verantwortlichen der Kampagne „Du bist Deutschland“ wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen.
„Du bist Deutschland“: Allein der Fernsehspot zum Auftakt diese Werbekampagne zugunsten des „Standorts Deutschland“ wurde von 17 Millionen Zuschauern gesehen. Der Tübinger Club Zatopek findet das höchst bedenklich. Denn auf dem Spot ist eine kurze Szene zu sehen, in der auf mehreren Plakaten Hakenkreuze zu sehen sind: zwei Mal sind die Hakenkreuze durchgestrichen, einmal wird das Hakenkreuz in Verbindung mit einer Faust gezeigt.
Unter anderem sorgen sich die Anzeige-Erstatter, dass aufgrund der europaweiten Ausstrahlung des Fernsehspots und wegen der weltweiten Zugänglichkeit der Homepage, auf der die Spots ebenfalls eingebaut sind, damit gerechnet werden müsse, dass die Zusätze zu den Hakenkreuzen nicht von allen Zuschauern, eventuell von Japanern, „als Hinweis auf die möglicherweise nicht pronationalsozialistische Zielsetzung der Urheber erkannt werden können“.
In der Strafanzeige wird bemängelt, dass im Fernsehspot keine Intention der Urheber für oder gegen den Nationalsozialismus erkennbar sei. Zu den Bildern werde lediglich der Text gesprochen: „Genauso, wie sich ein Lufthauch zu einem Sturm entwickelt, kann deine Tat wirken.“
Ohne dass wörtlich darauf Bezug genommen wird, klingen Argumente aus einer Tübinger Amtsgerichtsverhandlung an, in der vor einer Woche ein Student wegen Tragens eines Buttons mit durchgestrichenem Hakenkreuz verurteilt wurde. Oberstaatsanwalts Michael Pfohl hatte unter anderem argumentiert, dass japanische Touristen durch den Anblick dieses Buttons verwirrt werden könnten.
Der Reutlinger-Tübinger Fernsehkanal RTF 1 berichtet am 18.11. 2005:
Mitarbeiter des "Club Zatopek" in Tübingen stellen Strafanzeige gegen Verantwortliche des Werbespots "Du bist Deutschland"
Freitag, 18. November 2005 - 16:14 Uhr
Mit dem Werbespot "Du bist Deutschland“, der derzeit bei mehreren deutschen Fernsehsendern ausgestrahlt wird, beschäftigt sich jetzt die Tübinger Staatsanwaltschaft. Martin Jung und zwei weitere Organisatoren der Veranstaltungsreihe Club Zatopek im Tübinger Club Voltaire haben Strafanzeige erstattet. Stein des Anstoßes ist dieser Ausschnitt: Hier sind drei Hakenkreuze zu sehen. Zwei davon sind durchgestrichen, eines wird von einer Faust zerschlagen. Das dritte taucht bereits an früherer Stelle im Spot auf. Für Martin Jung ein Verstoß gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuches. Der verbietet, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden. Zwar richten sich die Symbole im Spot gegen den Nationalsozialismus, aber die Szene sei nur anderthalb Sekunden lang zu sehen, so Martin Jung. "Vor allem bei dem Hakenkreuz mit der Faust steht noch jemand vor der Faust, so dass man sie nicht erkennen kann. Außerdem ist die Tübinger Staatsanwaltschaft der Meinung, ausländische Touristen könnten nicht sehen, dass das Schild das Gegenteil von dem bedeutet, was es ohne die Durchstreichung bedeuten würde." Die Mitglieder des Club Zatopek sind bei der Vorbereitung zu einer Diskussionsveranstaltung zum Thema "Du bist Deutschland“ auf die Szene gestoßen. Die Entscheidung zur Strafanzeige bestärkte ein Urteil des Amtsgerichts vergangene Woche. Ein Student war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen Anstecker mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz getragen hatte. Im Falle des Spots "Du bist Deutschland“ sei die Sachlage aber schwerwiegender, "weil der ganze Kontext dieses Werbespots nichts gegen Rechtsextremismus ist", sagte Martin Jung gegenüber RTF.1. Vielmehr gehe es darum, ein dumpfes Nationalgeführ mit Deutschland zu erwecken. Es gehe darum, für mehr Leistungsbereitschaft zu werben. In diesem Kontext habe das Hakenkreuz, auch durchgestrichen, nichts zu suchen.
Jetzt ist es an der Staatsanwaltschaft Tübingen. Wie sie die Strafanzeige behandelt, bleibt abzuwarten.
Hier der Wortlaut der Strafanzeige:
Anlage:
Staatsanwaltschaft Tübingen
Charlottenstr. 19
72070 Tübingen
Tübingen, den 15.11.2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stellen wir Strafanzeige und Strafantrag gegen
Andreas Fischer-Appelt
Inhaber der fischerAppelt Kommunikation GmbH
Waterloohain 5
22769 Hamburg
sowie gegen unbekannt
wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen
(Verstoß gegen § 86a StGB).
Auf der Internetseite www.du-bist-deutschland.de, für die laut Impressum Herr Fischer-Appelt inhaltlich verantwortlich ist, stehen zwei Versionen eines TV-Werbespots, die in den vergangenen Wochen in großer Häufigkeit auf verschiedenen deutschen Fernsehsendern (öffentlich-rechtlichen und privaten) ausgestrahlt wurden. In der langen Version des Spots ist 16 Sekunden nach
Beginn eine Szene zu sehen, in der mehrere Plakate gezeigt werden, auf denen Hakenkreuze zu sehen sind. Auf zwei Plakaten sind die Hakenkreuze durchgestrichen, ein weiteres Plakat zeigt ein Hakenkreuz in Verbindung mit einer Faust. Diese Zusätze, die bei genauem Hinsehen eine andere Interpretation der Plakate zulassen, sind aufgrund der Kürze der Szene nicht unbedingt für jeden Zuschauer zu erkennen. Zudem muß aufgrund der europaweiten Ausstrahlung der Fernsehprogramme, in denen der Spot gezeigt
wird, sowie der weltweiten Zugänglichkeit der Homepage, sowie aufgrund der Möglichkeit, daß z. B. japanische Touristen in Deutschland den Spot sehen könnten, damit gerechnet werden, daß diese Zusätze nicht von allen Zuschauern als Hinweis auf die möglicherweise nicht pro-nationalsozialistische Zielsetzung der Urheber erkannt werden können.
Auch findet keinerlei Kommentierung der Bilder statt, die eine Intention der Urheber für oder gegen den Nationalsozialismus erkennen läßt. Stattdessen wird zu den Bildern folgender Text gesprochen: Genauso, wie sich ein Lufthauch zu einem Sturm entwickelt, kann deine Tat wirken. Da in dem Spot insgesamt mit großer Häufigkeit das Wort Deutschland gesprochen wird, kann
für Ausländer mit begrenzten deutschen Sprachkenntnissen der Eindruck entstehen, die Hakenkreuze würden im Zusammenhang mit einer nationalistischen Kampagne verwendet. Für deutsche Staatsbürger kann zudem durch die Ausstrahlung des Spots der falsche Eindruck entstehen, bei dem dergestalt veränderten Hakenkreuz handle es sich nicht um ein nach § 86a StGB verbotenes Kennzeichen. Es ist daher auch zu prüfen, ob hierdurch Andere zur Nachahmung angestiftet werden.
Da an der Herstellung und Verbreitung des Werbespots im Internet und im Fernsehen neben Herrn Fischer-Appelt vermutlich weitere Personen maßgeblich beteiligt sind, stellen wir auch Anzeige gegen unbekannt.
Bitte informieren Sie uns über den Ausgang Ihrer Ermittlungen.
Hochachtungsvoll,
Drei Unterzeichner
(aus dem Umfeld des Club Zátopek im Club Voltaire in Tübingen)
Das Strafanzeige gegen "Du bist Deutschland"
Drei Mitglieder des Clubs Zatopek stellten Strafanzeige gegen den Verantwortlichen der Kampagne „Du bist Deutschland“ wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen.
„Du bist Deutschland“: Allein der Fernsehspot zum Auftakt diese Werbekampagne zugunsten des „Standorts Deutschland“ wurde von 17 Millionen Zuschauern gesehen. Der Tübinger Club Zatopek findet das höchst bedenklich. Denn auf dem Spot ist eine kurze Szene zu sehen, in der auf mehreren Plakaten Hakenkreuze zu sehen sind: zwei Mal sind die Hakenkreuze durchgestrichen, einmal wird das Hakenkreuz in Verbindung mit einer Faust gezeigt.
Unter anderem sorgen sich die Anzeige-Erstatter, dass aufgrund der europaweiten Ausstrahlung des Fernsehspots und wegen der weltweiten Zugänglichkeit der Homepage, auf der die Spots ebenfalls eingebaut sind, damit gerechnet werden müsse, dass die Zusätze zu den Hakenkreuzen nicht von allen Zuschauern, eventuell von Japanern, „als Hinweis auf die möglicherweise nicht pronationalsozialistische Zielsetzung der Urheber erkannt werden können“.
In der Strafanzeige wird bemängelt, dass im Fernsehspot keine Intention der Urheber für oder gegen den Nationalsozialismus erkennbar sei. Zu den Bildern werde lediglich der Text gesprochen: „Genauso, wie sich ein Lufthauch zu einem Sturm entwickelt, kann deine Tat wirken.“
Ohne dass wörtlich darauf Bezug genommen wird, klingen Argumente aus einer Tübinger Amtsgerichtsverhandlung an, in der vor einer Woche ein Student wegen Tragens eines Buttons mit durchgestrichenem Hakenkreuz verurteilt wurde. Oberstaatsanwalts Michael Pfohl hatte unter anderem argumentiert, dass japanische Touristen durch den Anblick dieses Buttons verwirrt werden könnten.
Der Reutlinger-Tübinger Fernsehkanal RTF 1 berichtet am 18.11. 2005:
Mitarbeiter des "Club Zatopek" in Tübingen stellen Strafanzeige gegen Verantwortliche des Werbespots "Du bist Deutschland"
Freitag, 18. November 2005 - 16:14 Uhr
Mit dem Werbespot "Du bist Deutschland“, der derzeit bei mehreren deutschen Fernsehsendern ausgestrahlt wird, beschäftigt sich jetzt die Tübinger Staatsanwaltschaft. Martin Jung und zwei weitere Organisatoren der Veranstaltungsreihe Club Zatopek im Tübinger Club Voltaire haben Strafanzeige erstattet. Stein des Anstoßes ist dieser Ausschnitt: Hier sind drei Hakenkreuze zu sehen. Zwei davon sind durchgestrichen, eines wird von einer Faust zerschlagen. Das dritte taucht bereits an früherer Stelle im Spot auf. Für Martin Jung ein Verstoß gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuches. Der verbietet, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden. Zwar richten sich die Symbole im Spot gegen den Nationalsozialismus, aber die Szene sei nur anderthalb Sekunden lang zu sehen, so Martin Jung. "Vor allem bei dem Hakenkreuz mit der Faust steht noch jemand vor der Faust, so dass man sie nicht erkennen kann. Außerdem ist die Tübinger Staatsanwaltschaft der Meinung, ausländische Touristen könnten nicht sehen, dass das Schild das Gegenteil von dem bedeutet, was es ohne die Durchstreichung bedeuten würde." Die Mitglieder des Club Zatopek sind bei der Vorbereitung zu einer Diskussionsveranstaltung zum Thema "Du bist Deutschland“ auf die Szene gestoßen. Die Entscheidung zur Strafanzeige bestärkte ein Urteil des Amtsgerichts vergangene Woche. Ein Student war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen Anstecker mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz getragen hatte. Im Falle des Spots "Du bist Deutschland“ sei die Sachlage aber schwerwiegender, "weil der ganze Kontext dieses Werbespots nichts gegen Rechtsextremismus ist", sagte Martin Jung gegenüber RTF.1. Vielmehr gehe es darum, ein dumpfes Nationalgeführ mit Deutschland zu erwecken. Es gehe darum, für mehr Leistungsbereitschaft zu werben. In diesem Kontext habe das Hakenkreuz, auch durchgestrichen, nichts zu suchen.
Jetzt ist es an der Staatsanwaltschaft Tübingen. Wie sie die Strafanzeige behandelt, bleibt abzuwarten.
Hier der Wortlaut der Strafanzeige:
Anlage:
Staatsanwaltschaft Tübingen
Charlottenstr. 19
72070 Tübingen
Tübingen, den 15.11.2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stellen wir Strafanzeige und Strafantrag gegen
Andreas Fischer-Appelt
Inhaber der fischerAppelt Kommunikation GmbH
Waterloohain 5
22769 Hamburg
sowie gegen unbekannt
wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen
(Verstoß gegen § 86a StGB).
Auf der Internetseite www.du-bist-deutschland.de, für die laut Impressum Herr Fischer-Appelt inhaltlich verantwortlich ist, stehen zwei Versionen eines TV-Werbespots, die in den vergangenen Wochen in großer Häufigkeit auf verschiedenen deutschen Fernsehsendern (öffentlich-rechtlichen und privaten) ausgestrahlt wurden. In der langen Version des Spots ist 16 Sekunden nach
Beginn eine Szene zu sehen, in der mehrere Plakate gezeigt werden, auf denen Hakenkreuze zu sehen sind. Auf zwei Plakaten sind die Hakenkreuze durchgestrichen, ein weiteres Plakat zeigt ein Hakenkreuz in Verbindung mit einer Faust. Diese Zusätze, die bei genauem Hinsehen eine andere Interpretation der Plakate zulassen, sind aufgrund der Kürze der Szene nicht unbedingt für jeden Zuschauer zu erkennen. Zudem muß aufgrund der europaweiten Ausstrahlung der Fernsehprogramme, in denen der Spot gezeigt
wird, sowie der weltweiten Zugänglichkeit der Homepage, sowie aufgrund der Möglichkeit, daß z. B. japanische Touristen in Deutschland den Spot sehen könnten, damit gerechnet werden, daß diese Zusätze nicht von allen Zuschauern als Hinweis auf die möglicherweise nicht pro-nationalsozialistische Zielsetzung der Urheber erkannt werden können.
Auch findet keinerlei Kommentierung der Bilder statt, die eine Intention der Urheber für oder gegen den Nationalsozialismus erkennen läßt. Stattdessen wird zu den Bildern folgender Text gesprochen: Genauso, wie sich ein Lufthauch zu einem Sturm entwickelt, kann deine Tat wirken. Da in dem Spot insgesamt mit großer Häufigkeit das Wort Deutschland gesprochen wird, kann
für Ausländer mit begrenzten deutschen Sprachkenntnissen der Eindruck entstehen, die Hakenkreuze würden im Zusammenhang mit einer nationalistischen Kampagne verwendet. Für deutsche Staatsbürger kann zudem durch die Ausstrahlung des Spots der falsche Eindruck entstehen, bei dem dergestalt veränderten Hakenkreuz handle es sich nicht um ein nach § 86a StGB verbotenes Kennzeichen. Es ist daher auch zu prüfen, ob hierdurch Andere zur Nachahmung angestiftet werden.
Da an der Herstellung und Verbreitung des Werbespots im Internet und im Fernsehen neben Herrn Fischer-Appelt vermutlich weitere Personen maßgeblich beteiligt sind, stellen wir auch Anzeige gegen unbekannt.
Bitte informieren Sie uns über den Ausgang Ihrer Ermittlungen.
Hochachtungsvoll,
Drei Unterzeichner
(aus dem Umfeld des Club Zátopek im Club Voltaire in Tübingen)
contributor - am Montag, 21. November 2005, 23:15 - Rubrik: Aktionsvorschlaege