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Das Tübinger Schwäbische Tagblatt berichtete am 16.11. 2005:

Das Strafanzeige gegen "Du bist Deutschland"

Drei Mitglieder des Clubs Zatopek stellten Strafanzeige gegen den Verantwortlichen der Kampagne „Du bist Deutschland“ wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen.

„Du bist Deutschland“: Allein der Fernsehspot zum Auftakt diese Werbekampagne zugunsten des „Standorts Deutschland“ wurde von 17 Millionen Zuschauern gesehen. Der Tübinger Club Zatopek findet das höchst bedenklich. Denn auf dem Spot ist eine kurze Szene zu sehen, in der auf mehreren Plakaten Hakenkreuze zu sehen sind: zwei Mal sind die Hakenkreuze durchgestrichen, einmal wird das Hakenkreuz in Verbindung mit einer Faust gezeigt.

Unter anderem sorgen sich die Anzeige-Erstatter, dass aufgrund der europaweiten Ausstrahlung des Fernsehspots und wegen der weltweiten Zugänglichkeit der Homepage, auf der die Spots ebenfalls eingebaut sind, damit gerechnet werden müsse, dass die Zusätze zu den Hakenkreuzen nicht von allen Zuschauern, eventuell von Japanern, „als Hinweis auf die möglicherweise nicht pronationalsozialistische Zielsetzung der Urheber erkannt werden können“.

In der Strafanzeige wird bemängelt, dass im Fernsehspot keine Intention der Urheber für oder gegen den Nationalsozialismus erkennbar sei. Zu den Bildern werde lediglich der Text gesprochen: „Genauso, wie sich ein Lufthauch zu einem Sturm entwickelt, kann deine Tat wirken.“

Ohne dass wörtlich darauf Bezug genommen wird, klingen Argumente aus einer Tübinger Amtsgerichtsverhandlung an, in der vor einer Woche ein Student wegen Tragens eines Buttons mit durchgestrichenem Hakenkreuz verurteilt wurde. Oberstaatsanwalts Michael Pfohl hatte unter anderem argumentiert, dass japanische Touristen durch den Anblick dieses Buttons verwirrt werden könnten.



Der Reutlinger-Tübinger Fernsehkanal RTF 1 berichtet am 18.11. 2005:

Mitarbeiter des "Club Zatopek" in Tübingen stellen Strafanzeige gegen Verantwortliche des Werbespots "Du bist Deutschland"
Freitag, 18. November 2005 - 16:14 Uhr

Mit dem Werbespot "Du bist Deutschland“, der derzeit bei mehreren deutschen Fernsehsendern ausgestrahlt wird, beschäftigt sich jetzt die Tübinger Staatsanwaltschaft. Martin Jung und zwei weitere Organisatoren der Veranstaltungsreihe Club Zatopek im Tübinger Club Voltaire haben Strafanzeige erstattet. Stein des Anstoßes ist dieser Ausschnitt: Hier sind drei Hakenkreuze zu sehen. Zwei davon sind durchgestrichen, eines wird von einer Faust zerschlagen. Das dritte taucht bereits an früherer Stelle im Spot auf. Für Martin Jung ein Verstoß gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuches. Der verbietet, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden. Zwar richten sich die Symbole im Spot gegen den Nationalsozialismus, aber die Szene sei nur anderthalb Sekunden lang zu sehen, so Martin Jung. "Vor allem bei dem Hakenkreuz mit der Faust steht noch jemand vor der Faust, so dass man sie nicht erkennen kann. Außerdem ist die Tübinger Staatsanwaltschaft der Meinung, ausländische Touristen könnten nicht sehen, dass das Schild das Gegenteil von dem bedeutet, was es ohne die Durchstreichung bedeuten würde." Die Mitglieder des Club Zatopek sind bei der Vorbereitung zu einer Diskussionsveranstaltung zum Thema "Du bist Deutschland“ auf die Szene gestoßen. Die Entscheidung zur Strafanzeige bestärkte ein Urteil des Amtsgerichts vergangene Woche. Ein Student war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen Anstecker mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz getragen hatte. Im Falle des Spots "Du bist Deutschland“ sei die Sachlage aber schwerwiegender, "weil der ganze Kontext dieses Werbespots nichts gegen Rechtsextremismus ist", sagte Martin Jung gegenüber RTF.1. Vielmehr gehe es darum, ein dumpfes Nationalgeführ mit Deutschland zu erwecken. Es gehe darum, für mehr Leistungsbereitschaft zu werben. In diesem Kontext habe das Hakenkreuz, auch durchgestrichen, nichts zu suchen.
Jetzt ist es an der Staatsanwaltschaft Tübingen. Wie sie die Strafanzeige behandelt, bleibt abzuwarten.


Hier der Wortlaut der Strafanzeige:

Anlage:

Staatsanwaltschaft Tübingen
Charlottenstr. 19
72070 Tübingen

Tübingen, den 15.11.2005


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellen wir Strafanzeige und Strafantrag gegen
Andreas Fischer-Appelt
Inhaber der fischerAppelt Kommunikation GmbH
Waterloohain 5
22769 Hamburg
sowie gegen unbekannt
wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen
(Verstoß gegen § 86a StGB).

Auf der Internetseite www.du-bist-deutschland.de, für die laut Impressum Herr Fischer-Appelt inhaltlich verantwortlich ist, stehen zwei Versionen eines TV-Werbespots, die in den vergangenen Wochen in großer Häufigkeit auf verschiedenen deutschen Fernsehsendern (öffentlich-rechtlichen und privaten) ausgestrahlt wurden. In der langen Version des Spots ist 16 Sekunden nach
Beginn eine Szene zu sehen, in der mehrere Plakate gezeigt werden, auf denen Hakenkreuze zu sehen sind. Auf zwei Plakaten sind die Hakenkreuze durchgestrichen, ein weiteres Plakat zeigt ein Hakenkreuz in Verbindung mit einer Faust. Diese Zusätze, die bei genauem Hinsehen eine andere Interpretation der Plakate zulassen, sind aufgrund der Kürze der Szene nicht unbedingt für jeden Zuschauer zu erkennen. Zudem muß aufgrund der europaweiten Ausstrahlung der Fernsehprogramme, in denen der Spot gezeigt
wird, sowie der weltweiten Zugänglichkeit der Homepage, sowie aufgrund der Möglichkeit, daß z. B. japanische Touristen in Deutschland den Spot sehen könnten, damit gerechnet werden, daß diese Zusätze nicht von allen Zuschauern als Hinweis auf die möglicherweise nicht pro-nationalsozialistische Zielsetzung der Urheber erkannt werden können.

Auch findet keinerlei Kommentierung der Bilder statt, die eine Intention der Urheber für oder gegen den Nationalsozialismus erkennen läßt. Stattdessen wird zu den Bildern folgender Text gesprochen: Genauso, wie sich ein Lufthauch zu einem Sturm entwickelt, kann deine Tat wirken. Da in dem Spot insgesamt mit großer Häufigkeit das Wort Deutschland gesprochen wird, kann
für Ausländer mit begrenzten deutschen Sprachkenntnissen der Eindruck entstehen, die Hakenkreuze würden im Zusammenhang mit einer nationalistischen Kampagne verwendet. Für deutsche Staatsbürger kann zudem durch die Ausstrahlung des Spots der falsche Eindruck entstehen, bei dem dergestalt veränderten Hakenkreuz handle es sich nicht um ein nach § 86a StGB verbotenes Kennzeichen. Es ist daher auch zu prüfen, ob hierdurch Andere zur Nachahmung angestiftet werden.

Da an der Herstellung und Verbreitung des Werbespots im Internet und im Fernsehen neben Herrn Fischer-Appelt vermutlich weitere Personen maßgeblich beteiligt sind, stellen wir auch Anzeige gegen unbekannt.

Bitte informieren Sie uns über den Ausgang Ihrer Ermittlungen.

Hochachtungsvoll,

Drei Unterzeichner

(aus dem Umfeld des Club Zátopek im Club Voltaire in Tübingen)
timpetill meinte am 8. Dez, 13:34:
"Du bist Deutschland"
Ein Scheiss bin ich. In meiner Schule habe ich Flyer von dieser "Du bist Deutschland"-Aktion gesehn wo drauf steht "Du bist Joseph Goebbels" und das war kein fake... Wo sind wir denn hir? Hat man nichts aus der Vergangenheit gelernt? Scheiss braune Pest 
contributor antwortete am 10. Dez, 00:13:
schon o.k.
aber warum hier an dieser stelle so aufregen. eher mal über den eigenen Tellerrand hinauschauen und die unterschiede anschauen. das ist nämlich gefährlicher, als das was scheinbar gleich ist. 
bluejax meinte am 22. Jun, 17:24:
Linktipp mit Bildern!
Wenn ihr wissen wollt, wie das genau im betreffenden Kampagnen-Spot aussieht, schaut einmal in mein Weblog unter www.bluejax.net !!!

Dort habe ich in dem Artikel
"„Du bist Deutschland“ & FIFA mit durchgestrichenen Hakenkreuzen – Nix Gut wird angeklagt!"
Screenshots, die die Verwendung der durchgestrichenen Hakenkreuze im Werbespot darstellen!

Hier auch der direkte Link zum Artikel:
http://www.bluejax.net/2006/06/16/%e2%80%9edu-bist-deutschland%e2%80%9c-fifa-mit-durchgestrichenen-hakenkreuzen-%e2%80%93-nix-gut-wird-angeklagt/ 
 

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