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Unter der Überschrift "GEZ: angebliche Rückerstattung von Rundfunkgebühren" bekommen die GEZ-ZahlerInnen derzeit ein Merkblatt mitgeliefert, dass vor gefakten Antragsvordrucken warnt, mit denen man zuviel gezahlte Gebühren zurückfordern könne. Die GEZ beklagte bereits im Juli und August 2004 Opfer einer Fälschung geworden zu sein:

Falsche Vordrucke im Umlauf. GEZ zahlt kein Geld zurück.

"Seit einiger Zeit werden Vordrucke verbreitet, mit denen Rundfunkteilnehmer angeblich zuviel gezahlte Rundfunkgebühren für die Jahre 1997 bis 1999 in Höhe von EUR 9,59 pro Quartal (gesamt EUR 115,08) zurückfordern können.

Diese Anträge wurden von anonymen Verfassern in Umlauf gebracht.

Alle Informationen darin sind frei erfunden.

Es gibt weder ein Oberlandesgericht Augsburg, noch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage.

Wir sind bemüht, den oder die Verfasser zu ermitteln und bitten um aktive Unterstützung, damit die weitere Verbreitung dieser "Anträge" eingedämmt wird."


Der Fake
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Mrd. Euro erwirtschaftet. Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig.

Das Oberlandgericht Augsburg hat am 10.09.2003 entschieden, dass an diesem Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn ermöglicht hat, zu beteiligen ist. Es müssen nach Urteil einem Antragsteller rückwirkend für die Jahre, 1997, 1998 und 1999 je Quartal ein Betrag von Euro 9,59 (insgesamt 115,08 Euro) erstattet werden.

Achtung!

Dieses Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 08.01.2004 bestätigt! Die Erstattung braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen zu werden. Der Antrag ist schriftlich oder per Fax an die GEZ zu stellen.

GEZ
50856 Köln
Fax 0180-551 070 0


Auf zahlreichen kommunalen Webpages finden sich die Dementis in mehr oder weniger lyrischer Form. Eine andere Variante lautet:

"In der letzten Zeit gehen bei der GEZ wieder vermehrt in Vordruckform gestaltete Schreiben von Rundfunkteilnehmern ein, die um Erstattung von Rundfunkgebühren bitten. Als Begründung wird darauf hingewiesen, dass ARD und ZDF angeblich einen Gewinn von über 1 Milliarde Euro erwirtschaftet hätten, der an die Gebührenzahler zurückzuzahlen sei.

Alle Informationen über einen angeblichen Rückerstattungsanspruch von Rundfunkgebühren sind frei erfunden. Es gibt kein Oberlandesgericht in Augsburg. Auch der Bundesgerichtshof hat zu dieser Frage bisher keine Entscheidung getroffen."



Eine Handlungsanweisung liefert die Gemeinde Gäufelden:
"Sollten Sie einen solchen Antrag in Ihre Finger bekommen, können Sie ihn beruhigt vernichten. Damit tragen Sie dazu bei, dass unnötige Kosten vermieden werden, die von diesen sinnlosen Anträgen ausgehen."

In einem Backnanger Online-Forum meint schließlich ein Besucher:
"Mitleid wegen der Mehrarbeit der GEZ muss man aber meiner Meinung nach trotzdem nicht haben.
Wer Leute zwingt für etwas zu zahlen, was sie nicht sehen wollen, muss sich nicht wundern, selbst auch mal geärgert zu werden."
 

twoday.net AGB

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