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Wir dokumentieren folgende Zuschrift:


Wer das Geld hat, hat die Macht, bis die Torte in die Fresse kracht!

Warte, warte nur ein Weilchen, bald fliegen viele, viele süße Teilchen!


Angesichts der Maßnahmen die der Tübinger Uni-Rektor Schaich hier ergriffen hat und noch prüfen lässt, gibt es nur eine mögliche Antwort!

TORTET SCHAICH!


Diesem Schreiben zufolge, soll derzeit ein Flashmob in Vorbereitung sein, der sich vor dem Rektorat einfinden will, um Schaich, "diesem Creme-Juristen", eine entsprechende Antwort zu "kredenzen"

Hier der Artikel des Schwäbischen Tagblatt (5.11. 2005), auf den sich das Schreiben bezieht:

Uni-Rektor Eberhard Schaich reagiert auf den sahnigen Studiengebühren-Protest vom Mittwoch


TÜBINGEN (vor). Die Tübinger Torten-Attacke auf den Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz und Studiengebühren-Befürworter, Prof. Peter Gaehtgens, hat Folgen für einen der vier Beteiligten: Uni-Rektor Eberhard Schaich verhängte ein zweijähriges Hausverbot gegen T. K., der früher als studentischer Vertreter dem Hochschulrat und dem Senat angehörte. Derweil prüft die Tübinger Staatsanwaltschaft, ob sie wegen Sachbeschädigung Ermittlungen aufnehmen will.

Den Ablauf der Torten-Attacke hielt am Mittwoch ein Amateurfilmer fest: Zwei in Anzüge gekleidete Aktivisten (Bild links) schicken sich an, dem noch lächelnden Prof. Peter Gaehtgens ein „Dankeschön“ für seinen Einsatz pro Studiengebühren zu überreichen. Der mit Tortencreme beschmierte Gaehtgens, der auf dem rechten Bild neben einem sichtlich betroffenen Uni-Rektor Eberhard Schaich steht, fasste sich schnell wieder: „Die vier Herren haben in der Sache Recht, ich bin für Studiengebühren.“

Von den insgesamt vier Aktivisten wurde bislang einzig Tortenwerfer T. K.i identifiziert. Gestern flatterte dem Tübinger ein Einschreiben der Universität ins Haus: „Ihre ungeheuerliche Verhaltensweise kann nicht folgenlos bleiben“, heißt es in dem Brief: „Daher wird der Rektor der Universität Tübingen gegen Sie ein Hausverbot ab dem 15. November 2005 bis zum 14. November 2007 mit Sofortvollzug erlassen.“ Das zweijährige Verbot erstreckt sich „auf sämtliche Gebäude“ der Uni, heißt es in dem Schreiben, dass mit der Drohung endet: „Nötigenfalls wird dieses Hausverbot verlängert.“

K. überlegt nun, ob er gegen das Hausverbot Widerspruch einlegt. Der am Mittwoch von der Schoko-Sahne-Torte getroffene Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Peter Gaehtgens, habe sich in dieser Angelegenheit „richtig sportlich verhalten“, findet K.: „Herr Schaich gebärdet sich da etwas humorloser.“ Gaehtgens hatte den Tortenwurf mit den Worten kommentiert, die Geschmacksrichtung sei „gar nicht so schlecht“. Auf eine Anzeige wegen Beleidigung will der ehemalige Rektor der Freien Universität Berlin verzichten.

K. könne eine Anhörung zu dem Fall verlangen und seine Sicht der Dinge darstellen, sagte Uni-Pressesprecher Michael Seifert – das sei nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz vorgeschrieben. Erst danach werde endgültig über das Hausverbot entschieden. Gravierender als für K., der sich nach Abschluss seines Studiums der Politik und der Empirischen Kulturwissenschaft bereits im April exmatrikuliert hat, wäre ein solches Hausverbot ohnehin für die drei anderen Beteiligten, so sie denn in Tübingen eingeschrieben sein sollten. Doch von denen wurde bislang noch keiner identifiziert. „Wir können als Universität nicht ermitteln, das ist Sache der Staatsanwaltschaft“, so Seifert.

Und die prüft weiterhin, ob bei der Torten-Attacke in Punkto Sachbeschädigung – gemeint ist die Schokosahne-Creme auf Gaehtgens Hemd und Anzug – ein „besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung existiert“, so der stellvertretende Leiter der Tübinger Staatsanwaltschaft Michael Pfohl.

Die Frage, ob die Universität überhaupt ein Hausverbot gegenüber demnach seiner Exmatrikulation nicht mehr der Hochschule angehörenden K. aussprechen darf, beantwortet der Tübinger Anwalt Gottfried Knott mit „Ja“. Zwar dürfe jeder die öffentlichen Universitätsgebäude betreten, so der Zivilrechtler, er müsse dort aber bestimmte Spielregeln einhalten. Da Rektor Schaich das Hausrecht ausübe, hält Knott das Vorgehen für „absolut in Ordnung“ – schon, um Gäste und Universitätsangehörige „vor solchen Angriffen zu schützen“. Schwieriger wäre die Frage laut Knott zu beantworten, wenn der Werfer ein Mitglied der Uni, etwa ein Student oder gar ein studentisches Gremienmitglied, wäre.
florian_cramer meinte am 8. Nov, 16:00:
Hut ab auch vor Gaethgens
Ich kenne ihn noch als Rektor der FU Berlin, als zwar altmodischen, aber recht umgänglichen, uneitlen Menschen und subtilen Ironiker. Und mir persönlich ist jemand lieber, der seine Position offen vertritt, als - wie viele andere Professoren - sie aus Angst, sich unbeliebt zu machen, nur hinter vorgehaltener Hand zu äussern. Von seiner Uni ist er natürlich eine Menge gewöhnt und nicht so leicht aus der Fassung zu bringen... 
 

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