Presse-Echo zum Freispruch für vermeintliche Superheldin
Hier eine Einschätzung aus dem EuroMayday-Spektrum (09.10.2008) für den ak 532:
Im bisher einzigen Verfahren um die Aneignungsaktion im Hamburger Gourmet-Supermarkt ‚Frischeparadies’, wo ‚Prekäre Superhelden’ im April 2006 Delikatessen entwendeten und an Prekäre in Hamburg umverteilten, gab es nun in zweiter Instanz einen Freispruch. Eine Aktivistin aus dem EuroMayday-Umfeld war im Juni 2007 vom Amtsgericht Altona zu 50 Tagessätzen verurteilt worden und war daraufhin in Berufung gegangen.
Außer einer vagen Ähnlichkeit der Angeklagten auf unscharfen Fotos von der Aktion standen eine Reihe von Artikeln und Texten zu Prekarisierung, Aneignung und EuroMayday im Mittelpunkt. Diese waren bei Hausdurchsuchungen 4 Wochen nach dem Fall ‚gemeinschaftlichen Ladendiebstahls’ gefunden worden, welche der Staatsschutz nach zweimaliger richterlicher Weigerung mit ‚Gefahr im Verzug’ durchführte. (Die Verteidigerin Gabi Heinecke erwägt noch, zu diesem Vorgang Verfassungsklage einzureichen.)
Aufgrund vollständiger Abwesenheit von Beweisen wurden beim Prozess von allen Seiten fast nur die absurden Konstruktionen der ersten Instanz ausgeräumt und die Argumentation der Verteidigung und der UnterstützerInnen bestätigt: „Eine Kriminalisierung der Beschäftigung mit den Lebensbedingungen prekär arbeitender Menschen ist absurd. Damit würden hunderte GewerkschafterInnen, PolitikerInnen und SoziogInnen gleich mitangeklagt.“ (Peter Bremme, verdi) Entsprechend plädierte auch der Staatsanwalt für Freispruch, während der Richter sogar von einem ‚Gesinnungsurteil’ des Amtsgerichts sprach und sich für den ganzen Gang der Anklage quasi entschuldigte.
Bestätigung fanden auch die prekären Superhelden für ihre Aktionsform: Nach Aussage einer Kassiererin wurde die Situation im Laden „eigentlich erst stressig, als die vielen Polizeibeamten kamen“.
Hier eine Einschätzung aus dem EuroMayday-Spektrum (09.10.2008) für den ak 532:
Im bisher einzigen Verfahren um die Aneignungsaktion im Hamburger Gourmet-Supermarkt ‚Frischeparadies’, wo ‚Prekäre Superhelden’ im April 2006 Delikatessen entwendeten und an Prekäre in Hamburg umverteilten, gab es nun in zweiter Instanz einen Freispruch. Eine Aktivistin aus dem EuroMayday-Umfeld war im Juni 2007 vom Amtsgericht Altona zu 50 Tagessätzen verurteilt worden und war daraufhin in Berufung gegangen.
Außer einer vagen Ähnlichkeit der Angeklagten auf unscharfen Fotos von der Aktion standen eine Reihe von Artikeln und Texten zu Prekarisierung, Aneignung und EuroMayday im Mittelpunkt. Diese waren bei Hausdurchsuchungen 4 Wochen nach dem Fall ‚gemeinschaftlichen Ladendiebstahls’ gefunden worden, welche der Staatsschutz nach zweimaliger richterlicher Weigerung mit ‚Gefahr im Verzug’ durchführte. (Die Verteidigerin Gabi Heinecke erwägt noch, zu diesem Vorgang Verfassungsklage einzureichen.)
Aufgrund vollständiger Abwesenheit von Beweisen wurden beim Prozess von allen Seiten fast nur die absurden Konstruktionen der ersten Instanz ausgeräumt und die Argumentation der Verteidigung und der UnterstützerInnen bestätigt: „Eine Kriminalisierung der Beschäftigung mit den Lebensbedingungen prekär arbeitender Menschen ist absurd. Damit würden hunderte GewerkschafterInnen, PolitikerInnen und SoziogInnen gleich mitangeklagt.“ (Peter Bremme, verdi) Entsprechend plädierte auch der Staatsanwalt für Freispruch, während der Richter sogar von einem ‚Gesinnungsurteil’ des Amtsgerichts sprach und sich für den ganzen Gang der Anklage quasi entschuldigte.
Bestätigung fanden auch die prekären Superhelden für ihre Aktionsform: Nach Aussage einer Kassiererin wurde die Situation im Laden „eigentlich erst stressig, als die vielen Polizeibeamten kamen“.
contributor - am Samstag, 11. Oktober 2008, 17:08 - Rubrik: ConsumeYourMasters