0 Kollektives BLOG Mitmachen
a.f.r.i.k.a.-texte
Aktionsvorschlaege
Angewandter Realismus
Anstrengungen zum Begriff
Billboard Liberation
Biographisches
BlogchronikReview
Camouflage
ConsumeYourMasters
Culture Jamming
Cut up Collage Techniken der KG
Faelschungen und Camouflagen
Fake
Gegenoeffentlichkeit
Graffiti
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
icon

 
Die taz (20.2.2008) berichtet über ein Urteil im Zusammenhang mit den G8-Protesten und dem unsäglichen Vermummungsverbot:

"Perücke, Plastiknase und Zorrobrille sind kein Grund zur Festnahme: Ein Gericht spricht einen Anti-G8-Clown vom Vorwurf der Vermummung frei.

Peter Hosse ahnte nicht, dass ihm seine Clownsperücke mal so gefährlich werden würde. Zusammen mit fünf Kollegen stieg der IG Metaller am Morgen des 4. Juni 2007 am Bahnhof Rostock aus dem Zug, sie wollten mit bunten Aktionen gegen den G-8-Gipfel protestieren. Beamte der Polizei-Sondereinheit Kavala hielten sie an, durchsuchten sie und andere Ankömmlinge. Hosse wurde festgenommen, weil die Polizisten drei verdächtige Gegenstände in seinem Rucksack fanden: die Clownsperücke, eine rote Plastiknase und eine Zorrobrille.

Er werde sie auf Demonstrationen zur Vermummung nutzen, lautete die offizielle Begründung, mit der ihn die Polizei damals über sieben Stunden festhielt. Das Amtsgericht Rostock hat den 26-jährigen Thüringer jetzt von diesem Vorwurf freigesprochen. "Das Gericht war der Auffassung, dass die Gegenstände nicht für eine Vermummung im Sinne des Versammlungsgesetzes taugen", sagte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag.

(...)

"Dies war - soweit uns bekannt - das erste Urteil in Verfahren gegen Clowns bei Demonstrationen", sagte Rahmann. "Für die Polizei wird es in Zukunft schwieriger, mit der pauschalen Begründung des Vermummungsverbotes gegen Clownsaktionen einzuschreiten."


der ganze Artikel ...
 

twoday.net AGB

xml version of this page

xml version of this page (summary)

powered by Antville powered by Helma