Just do it - be neoliberal! Geistiger Diebstahl als kuratorische Praxis Oder: Wie unter dem Deckmantel "linker" Strategien kapitalistische Ausbeutung betrieben wird
Offener Brief, 3. Juli 2005
Anlaesslich der Ausstellung "Just do it - Die Subversion der Zeichen von Marcel Duchamp bis Prada Meinhof" im Lentos Museum in Linz, Oesterreich, haben die drei Kuratoren Thomas Edlinger, Florian Waldvogel und Raimar Stange einen Katalog produziert, der aus - teils sehr langen - Passagen von Texten verschiedener AutorInnen besteht. Die Urheber wurden weder um Erlaubnis zum (Wieder-)Abdruck gefragt, noch sind die Texte namentlich gekennzeichnet, d.h. einzelnen AutorInnen zuzuordnen. Der Katalog scheint so aus einem einzigen zusammenhaengenden Text zu bestehen, der keine Textgrenzen mehr erkennen laesst.
Als einzige namentlich genannt sind das Lentos Museum als Herausgeber und die drei Kuratoren der Ausstellung.
Die Publikation wird kommerziell vertrieben.
Auf der letzten Seite des Kataloges findet sich unter "Dank" eine eindrucksvolle Liste von Personen, bei welchen jedoch unklar bleibt, ob es sich dabei um die Namen derjenigen AutorInnen handelt, deren Texte verwendet wurden, oder Leute, die das Projekt unterstuetzt haben, am Ausstellungsaufbau beteiligt waren oder gar um Geld- oder Sachmittelgeber. Die AutorInnen, die hier genannt werden, wurden ohne ihr Wissen in diese Liste aufgenommen.
Generell handelt es sich hierbei um ein Missverständnis und Missbrauch der Konzepte des "Culture Jamming", "Appropriation" und "Subversion von Zeichen". Bei diesen Praktiken geht es nicht um einen Freibrief zur kostenlosen Selbstbedienung bei KollegInnen, sondern - v.a. im netzaktivistischen Bereich - um eine Strategie der Entwendung von Zeichen (z.B. Markennamen, CIs, Logos) zwecks Unterwanderung der Autoritaet grosser Korporationen. Es geht um die kritische, künstlerische Verfremdung und Wiederaneignung herrschender Codes, nicht um unkritisches postmodernes Recycling und auch nicht um Arbeitseinsparungen für Kuratoren und Kritiker, die sich sowenig Mühe wie möglich machen wollen.
Bei Just do it scheint es sich jedoch nicht um ein Missverstaendnis aus Unwissenheit zu handeln, sondern um eine bewusste karrieristische Verschleierungsstrategie.
Daher die folgenden Ausfuehrungen.
1) Gerade dort, wo nicht die kommerzielle Verwertung, sondern die freie Verbreitung von Werken im Vordergrund steht, wie in der freien Software, den Wissenschaften, bestimmten Bereichen der Kunst und anderer freier Arbeit, ist Namensnennung (= symbolische Verwertung) unabdingbar und gehört zur guten Sitte. Schließlich haben die Autoren nichts an ihren Werken außer der Anerkennung durchs Publikum. Der "Just Do It"-Katalog läßt sich nicht einmal dazu herab. Wären die Herausgeber konsequent gewesen, hätten sie wenigstens auch ihre eigenen Namen weglassen sollen, anstatt die Meriten für die Texte selbst einzustreichen.
AUSBEUTENDE UNTERSCHLAGUNG FREMDER ARBEIT
2) Namensnennung ist nach Urheberrechtsgesetz ein nicht abtretbares Urheberpersoenlichkeitsrecht. Es handelt sich also ohne Frage um einen (justiziablen) Rechtsverstoss.
3) Ja, es gibt pseudonyme (Luther Blissett) und anonyme Veroeffentlichungen, doch steht es einzig und allein dem Autoren / der Autorin zu, sich fuer eine solche Form der Veroeffentlichung zu entscheiden, nicht einem Herausgeber. Dieser ist –nach gesetzlichen und Anstandsregeln – verpflichtet, bei jeder, auch einer Zweitnutzung, sofern nicht vertragliche oder Lizenzbestimmungen etwas anderes besagen, die Zustimmung des Autoren einzuholen. Wie die Ausstellung selbst dokumentiert, überschreiten Künstler in ihren Materialaneignungen diese Regeln zwar. Wenn Herausgeber und Kuratoren dies tun und sich dabei auf dieselbe künstlerische Freiheit berufen, dürfen sie sich aber nicht wundern, wenn man sie - genau wie jene Künstler - Manipulateure nennt.
4) Autorschaft hat mit Verantwortung zu tun und die wird durch die Signatur gegeben. Ohne Kennzeichnung mit Namen verlieren alle Texte ihren Wert.
PLAGIAT
5) Der Katalog macht seinen Text nicht als kollektives, anonymes Werk kenntlich, sondern schreibt ihn implizit den Kuratoren zu. Damit verbuchen sie ihren Wert ausschließlich auf ihr Konto bzw. das des Lentos Museums. Andere AutorInnen bzw. UrheberInnen sind nicht mehr identifizierbar und werden wie in stalinistischer Publizistik aus der Geschichte wegretuschiert. Da die Leser den Eindruck gewinnen, die Texte seien von den Kuratoren geschrieben worden, handelt es hier nicht nur um Unterschlagung von Namen, sondern um ein Plagiat. Anders als in künstlerischen Plagiaten bedient hier nicht ein (schwächeres) Individuum bei Institutionen, sondern eine Institution bei Individuen, ähnlich einem Professor, der die Forschungsarbeit eines Studenten oder Assistenten unter seinem eigenem Namen in einer Fachzeitschrift publiziert.
ZWEIFACHE VEREINNAHMUNG
6) Die im Katalog enthaltene Dankesliste hat ebenfalls eine Vereinnahmung der Genannten zur Folge, da es zumindest im Fall der mir bekannten Autoren im Vorfeld keine Kontakte bzw. Absprachen gab. Diese (fiktive) Liste suggeriert eine Qualitaetsgarantie, die die Reputation der Kuratoren und des Herausgebers steigern soll.
7) Die zitierten Autor/innen wurden aus der symbolischen Wertschoepfungskette der Katalogveroeffentlichung bewusst ausgeschlossen; begruendet wurde dies in einer Mail damit, dass ihr Einschluss (durch Honorierung) das Produkt (den Katalog) verhindert haette, weil dieser damit zu teuer geworden waere. Die Kuratoren verraten hiermit ein durchaus gestoertes Rechtsbewusstsein, das die oekonomische Handlungsfaehigkeit des Verwerters ueber das verbriefte Recht der ProduzentInnen stellt.
8) Die Kuratoren zeigen mit ihrem Verhalten, dass sie nicht verstehen, was die Handlungsoption "Aneignung" ist: Es geht naemlich nicht darum, Geld fuer Autoren zu sparen. Und auch nicht darum, die Arbeit anderer fuer den eigenen Marktwert zu benutzen.
9) Da das Lentos Museum bis heute zu keiner Stellungnahme bereit war, schlage ich folgendes vor:
- die erzielten Einnahmen aus dem Verkauf des Katalogbuchs werden der Free Software Foundation Europe oder dem Creative Commons-Projekt gespendet
- die Kuratoren verzichten anteilig auf ihr Honorar und überweisen es ebenfalls an "Creative Commons
- die noch verbleibende Auflage des Katalogbuchs wird kostenlos verteilt und das Manuskript als PDF-Datei zum freien Herunterladen ins Netz gestellt
- das Lentos Museum und die Kuratoren werden auf allen Websites und noch zu produzieren Websites anonymisiert, genauso, wie zuvor die Autoren.
10) Das Urheberrecht gibt mir theoretisch alle Mittel an die Hand, die weitere Verbreitung des Katalogbuchs zu stoppen. Da ich meine Texte aber gerne freigebe, wenn minimale Anstandsregeln wie Autoren- und Quellenangabe eingehalten werden, wird meine Lektion aus dieser unerfreulichen Erfahrung sein, künftig meinen Texten eine Lizenz beizugeben, in der unmissverstaendlich die Regeln expliziert werden, nach denen sie genutzt werden duerfen, und alle Verstoesse einem Anwalt zu uebergeben.
Inke Arns
Offener Brief, 3. Juli 2005
Anlaesslich der Ausstellung "Just do it - Die Subversion der Zeichen von Marcel Duchamp bis Prada Meinhof" im Lentos Museum in Linz, Oesterreich, haben die drei Kuratoren Thomas Edlinger, Florian Waldvogel und Raimar Stange einen Katalog produziert, der aus - teils sehr langen - Passagen von Texten verschiedener AutorInnen besteht. Die Urheber wurden weder um Erlaubnis zum (Wieder-)Abdruck gefragt, noch sind die Texte namentlich gekennzeichnet, d.h. einzelnen AutorInnen zuzuordnen. Der Katalog scheint so aus einem einzigen zusammenhaengenden Text zu bestehen, der keine Textgrenzen mehr erkennen laesst.
Als einzige namentlich genannt sind das Lentos Museum als Herausgeber und die drei Kuratoren der Ausstellung.
Die Publikation wird kommerziell vertrieben.
Auf der letzten Seite des Kataloges findet sich unter "Dank" eine eindrucksvolle Liste von Personen, bei welchen jedoch unklar bleibt, ob es sich dabei um die Namen derjenigen AutorInnen handelt, deren Texte verwendet wurden, oder Leute, die das Projekt unterstuetzt haben, am Ausstellungsaufbau beteiligt waren oder gar um Geld- oder Sachmittelgeber. Die AutorInnen, die hier genannt werden, wurden ohne ihr Wissen in diese Liste aufgenommen.
Generell handelt es sich hierbei um ein Missverständnis und Missbrauch der Konzepte des "Culture Jamming", "Appropriation" und "Subversion von Zeichen". Bei diesen Praktiken geht es nicht um einen Freibrief zur kostenlosen Selbstbedienung bei KollegInnen, sondern - v.a. im netzaktivistischen Bereich - um eine Strategie der Entwendung von Zeichen (z.B. Markennamen, CIs, Logos) zwecks Unterwanderung der Autoritaet grosser Korporationen. Es geht um die kritische, künstlerische Verfremdung und Wiederaneignung herrschender Codes, nicht um unkritisches postmodernes Recycling und auch nicht um Arbeitseinsparungen für Kuratoren und Kritiker, die sich sowenig Mühe wie möglich machen wollen.
Bei Just do it scheint es sich jedoch nicht um ein Missverstaendnis aus Unwissenheit zu handeln, sondern um eine bewusste karrieristische Verschleierungsstrategie.
Daher die folgenden Ausfuehrungen.
1) Gerade dort, wo nicht die kommerzielle Verwertung, sondern die freie Verbreitung von Werken im Vordergrund steht, wie in der freien Software, den Wissenschaften, bestimmten Bereichen der Kunst und anderer freier Arbeit, ist Namensnennung (= symbolische Verwertung) unabdingbar und gehört zur guten Sitte. Schließlich haben die Autoren nichts an ihren Werken außer der Anerkennung durchs Publikum. Der "Just Do It"-Katalog läßt sich nicht einmal dazu herab. Wären die Herausgeber konsequent gewesen, hätten sie wenigstens auch ihre eigenen Namen weglassen sollen, anstatt die Meriten für die Texte selbst einzustreichen.
AUSBEUTENDE UNTERSCHLAGUNG FREMDER ARBEIT
2) Namensnennung ist nach Urheberrechtsgesetz ein nicht abtretbares Urheberpersoenlichkeitsrecht. Es handelt sich also ohne Frage um einen (justiziablen) Rechtsverstoss.
3) Ja, es gibt pseudonyme (Luther Blissett) und anonyme Veroeffentlichungen, doch steht es einzig und allein dem Autoren / der Autorin zu, sich fuer eine solche Form der Veroeffentlichung zu entscheiden, nicht einem Herausgeber. Dieser ist –nach gesetzlichen und Anstandsregeln – verpflichtet, bei jeder, auch einer Zweitnutzung, sofern nicht vertragliche oder Lizenzbestimmungen etwas anderes besagen, die Zustimmung des Autoren einzuholen. Wie die Ausstellung selbst dokumentiert, überschreiten Künstler in ihren Materialaneignungen diese Regeln zwar. Wenn Herausgeber und Kuratoren dies tun und sich dabei auf dieselbe künstlerische Freiheit berufen, dürfen sie sich aber nicht wundern, wenn man sie - genau wie jene Künstler - Manipulateure nennt.
4) Autorschaft hat mit Verantwortung zu tun und die wird durch die Signatur gegeben. Ohne Kennzeichnung mit Namen verlieren alle Texte ihren Wert.
PLAGIAT
5) Der Katalog macht seinen Text nicht als kollektives, anonymes Werk kenntlich, sondern schreibt ihn implizit den Kuratoren zu. Damit verbuchen sie ihren Wert ausschließlich auf ihr Konto bzw. das des Lentos Museums. Andere AutorInnen bzw. UrheberInnen sind nicht mehr identifizierbar und werden wie in stalinistischer Publizistik aus der Geschichte wegretuschiert. Da die Leser den Eindruck gewinnen, die Texte seien von den Kuratoren geschrieben worden, handelt es hier nicht nur um Unterschlagung von Namen, sondern um ein Plagiat. Anders als in künstlerischen Plagiaten bedient hier nicht ein (schwächeres) Individuum bei Institutionen, sondern eine Institution bei Individuen, ähnlich einem Professor, der die Forschungsarbeit eines Studenten oder Assistenten unter seinem eigenem Namen in einer Fachzeitschrift publiziert.
ZWEIFACHE VEREINNAHMUNG
6) Die im Katalog enthaltene Dankesliste hat ebenfalls eine Vereinnahmung der Genannten zur Folge, da es zumindest im Fall der mir bekannten Autoren im Vorfeld keine Kontakte bzw. Absprachen gab. Diese (fiktive) Liste suggeriert eine Qualitaetsgarantie, die die Reputation der Kuratoren und des Herausgebers steigern soll.
7) Die zitierten Autor/innen wurden aus der symbolischen Wertschoepfungskette der Katalogveroeffentlichung bewusst ausgeschlossen; begruendet wurde dies in einer Mail damit, dass ihr Einschluss (durch Honorierung) das Produkt (den Katalog) verhindert haette, weil dieser damit zu teuer geworden waere. Die Kuratoren verraten hiermit ein durchaus gestoertes Rechtsbewusstsein, das die oekonomische Handlungsfaehigkeit des Verwerters ueber das verbriefte Recht der ProduzentInnen stellt.
8) Die Kuratoren zeigen mit ihrem Verhalten, dass sie nicht verstehen, was die Handlungsoption "Aneignung" ist: Es geht naemlich nicht darum, Geld fuer Autoren zu sparen. Und auch nicht darum, die Arbeit anderer fuer den eigenen Marktwert zu benutzen.
9) Da das Lentos Museum bis heute zu keiner Stellungnahme bereit war, schlage ich folgendes vor:
- die erzielten Einnahmen aus dem Verkauf des Katalogbuchs werden der Free Software Foundation Europe oder dem Creative Commons-Projekt gespendet
- die Kuratoren verzichten anteilig auf ihr Honorar und überweisen es ebenfalls an "Creative Commons
- die noch verbleibende Auflage des Katalogbuchs wird kostenlos verteilt und das Manuskript als PDF-Datei zum freien Herunterladen ins Netz gestellt
- das Lentos Museum und die Kuratoren werden auf allen Websites und noch zu produzieren Websites anonymisiert, genauso, wie zuvor die Autoren.
10) Das Urheberrecht gibt mir theoretisch alle Mittel an die Hand, die weitere Verbreitung des Katalogbuchs zu stoppen. Da ich meine Texte aber gerne freigebe, wenn minimale Anstandsregeln wie Autoren- und Quellenangabe eingehalten werden, wird meine Lektion aus dieser unerfreulichen Erfahrung sein, künftig meinen Texten eine Lizenz beizugeben, in der unmissverstaendlich die Regeln expliziert werden, nach denen sie genutzt werden duerfen, und alle Verstoesse einem Anwalt zu uebergeben.
Inke Arns
thomas2 - am Mittwoch, 6. Juli 2005, 21:11 - Rubrik: Culture Jamming
Wer aber legt diese Klassenjustiz lahm?
Es ist offensichtlich kein Vorwand zu blöd, um diejenigen zum Schweigen zu bringen, die ungehorsam und aufmüpfig dem neoliberalen Zeitgeist widerstehen.
Der Vorwand ist eine Bezugnahme auf einem gefakten Schreiben der Bochumer Bundesagentur für Arbeit vom Dezember vergangenen Jahres. Dabei wird auf die "Aktion "Agenturschluss" unter Bezugnahme auf die Homepage bei LabourNet verwiesen. Das" Kommando Paul Lafargue " tritt keineswegs im Namen von LabourNet auf. Es stellt nur einen Zusammenhang mit der gleichzeitig laufenden bundesweiten Aktion her.
Presseerklärung des Labournet.de e.V. und der Redaktion des Internetportals LabourNet Germany
Bochum, den 06.07.2005
Am Dienstag, dem 05.07.2005 wurde zeitgleich gegen 06:30 Uhr eine Hausdurchsuchung bei Mag Wompel (verantwortliche Chefredakteurin), Wolfgang Schaumberg (Vorstandsvorsitzender des Trägervereins) und Ralf Pandorf (Redaktion und Vorstand), alle wohnhaft in Bochum, durchgeführt.
Es wurden sämtliche Computer (Laptops, Server, Ersatzgeräte), viele CD-ROMs, Disketten und Teile des archivierten Schriftverkehrs beschlagnahmt.
Der Beschluß der Hausdurchsuchung wurde durch das Amtsgericht in Bochum (Zuständiger Richter: Gerkau; Aktenzeichen: 64 GS – 3146/05) erlassen und begründet sich auf den Verdacht der Urkundenfälschung.
Nach Aussagen eines an der Durchsuchung beteiligten Beamten, wurde offenbar unter dem Datum des 14.12.2004 ein angebliches Schreiben der Bundesagentur für Arbeit – Bochum – als Flugblatt verteilt. Unterschrieben sei es von einem Angestellten des Bochumer Arbeitsamtes mit gefälschter Unterschrift. Auf dem Flugblatt findet sich angeblich der Zusatz „Paul Lafarque – LabourNet“.
Das Flugblatt liegt uns nicht vor und über den Inhalt können zurzeit keine Aussagen gemacht werden.
Der gesamte Vorgang ist uns nicht bekannt, offenbar wurde der Name LabourNet missbraucht.
Per Rechtsanwalt drängen wir auf die sofortige Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände.
Wir protestieren auf schärfste gegen diese völlig überzogene und unverhältnissmäßige Aktion und sehen unser Recht auf Freiheit der Presse in höchstem Maße verletzt.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage http://www.labournet.de wo wir alle neuen Nachrichten zu diesem Fall veröffentlichen werden.
Mag Wompel
Wolfgang Schaumberg
Ralf Pandorf
Also nichts wie herraus mit dem geklauten technischen Equipement!!!
Es ist offensichtlich kein Vorwand zu blöd, um diejenigen zum Schweigen zu bringen, die ungehorsam und aufmüpfig dem neoliberalen Zeitgeist widerstehen.
Der Vorwand ist eine Bezugnahme auf einem gefakten Schreiben der Bochumer Bundesagentur für Arbeit vom Dezember vergangenen Jahres. Dabei wird auf die "Aktion "Agenturschluss" unter Bezugnahme auf die Homepage bei LabourNet verwiesen. Das" Kommando Paul Lafargue " tritt keineswegs im Namen von LabourNet auf. Es stellt nur einen Zusammenhang mit der gleichzeitig laufenden bundesweiten Aktion her.
Presseerklärung des Labournet.de e.V. und der Redaktion des Internetportals LabourNet Germany
Bochum, den 06.07.2005
Am Dienstag, dem 05.07.2005 wurde zeitgleich gegen 06:30 Uhr eine Hausdurchsuchung bei Mag Wompel (verantwortliche Chefredakteurin), Wolfgang Schaumberg (Vorstandsvorsitzender des Trägervereins) und Ralf Pandorf (Redaktion und Vorstand), alle wohnhaft in Bochum, durchgeführt.
Es wurden sämtliche Computer (Laptops, Server, Ersatzgeräte), viele CD-ROMs, Disketten und Teile des archivierten Schriftverkehrs beschlagnahmt.
Der Beschluß der Hausdurchsuchung wurde durch das Amtsgericht in Bochum (Zuständiger Richter: Gerkau; Aktenzeichen: 64 GS – 3146/05) erlassen und begründet sich auf den Verdacht der Urkundenfälschung.
Nach Aussagen eines an der Durchsuchung beteiligten Beamten, wurde offenbar unter dem Datum des 14.12.2004 ein angebliches Schreiben der Bundesagentur für Arbeit – Bochum – als Flugblatt verteilt. Unterschrieben sei es von einem Angestellten des Bochumer Arbeitsamtes mit gefälschter Unterschrift. Auf dem Flugblatt findet sich angeblich der Zusatz „Paul Lafarque – LabourNet“.
Das Flugblatt liegt uns nicht vor und über den Inhalt können zurzeit keine Aussagen gemacht werden.
Der gesamte Vorgang ist uns nicht bekannt, offenbar wurde der Name LabourNet missbraucht.
Per Rechtsanwalt drängen wir auf die sofortige Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände.
Wir protestieren auf schärfste gegen diese völlig überzogene und unverhältnissmäßige Aktion und sehen unser Recht auf Freiheit der Presse in höchstem Maße verletzt.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage http://www.labournet.de wo wir alle neuen Nachrichten zu diesem Fall veröffentlichen werden.
Mag Wompel
Wolfgang Schaumberg
Ralf Pandorf
Also nichts wie herraus mit dem geklauten technischen Equipement!!!
contributor - am Mittwoch, 6. Juli 2005, 15:48 - Rubrik: Fake
Während der "Southern Humanities Council"-Konferenz 2005 ("Imagination and the Public Sphere Conflicts, Confluences, and Creativity") in Richmonde, Virgina (USA), wollte Martin W. Klingmeyer, Bloomsburg University of Pennsylvania, prüfem, inwiefern die Legitimation der Kommunikationsguerilla den Habermaschen Kommunikations-Idealen Stand hält:
"When Free Speech Fails: Justification of Guerilla Communication in the Public Sphere"
One of the greatest rights we have in the United States is free speech. This right is closely held and adamantly defended by many. Although we have the right to free speech, there is no right to be heard. On the surface, this may not be a bad thing. One might argue that there is no good reason to listen to the ravings of a lunatic; democracy does not necessarily suffer from such a denial. But when we consider how the free market sorts and decides which opinions are heard, it quickly becomes apparent that often the speech of the individual is subordinated to those who have access to the mass media. While speech may be free, it certainly isn't cheap insofar as mass
media is concerned. This disenfranchisement of individuals from communication and participation in the public sphere has lead to "guerilla art" and "culture jamming." Unlike the costly mass media, guerilla communication is cheap. Armed with spray paint, stencils, stickers, and elaborate props, guerilla artists and culture jammers are participating in the public sphere despite corporate America's grab on the forum.
This paper is not concerned with whether or not the current system, which allocates certain types of speech based on capitalization, is a fair way to distribute access to speech. Furthermore, it will not debate whether guerrilla communication abrogates the law. It cedes that such activity is illegal. Rather, the scope of this paper will be to determine if guerrilla communication can be justified. First it will consider justification on grounds of civil disobedience. Then the paper will consider if guerrilla communication violates the tenets of communication in the Public Sphere in light of Habermas' ideals.
Wer aber prüft, ob die Habermaschen Ideale den theoretischen Ausgangsvoraussetzungen der Kommunikationsguerilla standhalten?
"When Free Speech Fails: Justification of Guerilla Communication in the Public Sphere"
One of the greatest rights we have in the United States is free speech. This right is closely held and adamantly defended by many. Although we have the right to free speech, there is no right to be heard. On the surface, this may not be a bad thing. One might argue that there is no good reason to listen to the ravings of a lunatic; democracy does not necessarily suffer from such a denial. But when we consider how the free market sorts and decides which opinions are heard, it quickly becomes apparent that often the speech of the individual is subordinated to those who have access to the mass media. While speech may be free, it certainly isn't cheap insofar as mass
media is concerned. This disenfranchisement of individuals from communication and participation in the public sphere has lead to "guerilla art" and "culture jamming." Unlike the costly mass media, guerilla communication is cheap. Armed with spray paint, stencils, stickers, and elaborate props, guerilla artists and culture jammers are participating in the public sphere despite corporate America's grab on the forum.
This paper is not concerned with whether or not the current system, which allocates certain types of speech based on capitalization, is a fair way to distribute access to speech. Furthermore, it will not debate whether guerrilla communication abrogates the law. It cedes that such activity is illegal. Rather, the scope of this paper will be to determine if guerrilla communication can be justified. First it will consider justification on grounds of civil disobedience. Then the paper will consider if guerrilla communication violates the tenets of communication in the Public Sphere in light of Habermas' ideals.
Wer aber prüft, ob die Habermaschen Ideale den theoretischen Ausgangsvoraussetzungen der Kommunikationsguerilla standhalten?
contributor - am Mittwoch, 6. Juli 2005, 13:57 - Rubrik: KG in der Universitaet
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