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Unter der Überschrift "Arbeitskampf - Flashmobs landen vorm Verfassungsgericht" berichtet FAZ-online (29.12.2009) über den Gang des Einzelhandelsverbandes HDE zum Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht muss über eine neue Kampfstrategie der Gewerkschaften entscheiden. Der Einzelhandelsverband HDE hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eingelegt, wie sein Tarifexperte Heribert Jöris am Montag in Berlin sagte. Das BAG hatte im September eine Streikaktion der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gebilligt, bei der gezielt unter anderem ein Supermarkt der Lebensmittelkette Rewe in Berlin lahmgelegt worden war (Az.: 1 AZR 972/08). Ähnliche Kampfmaßnahmen gab es auch bereits in Drogerien sowie Schuh- und Bekleidungsabteilungen von Kaufhäusern."

Was ist passiert?
"Die Gewerkschaft rief während eines Tarifstreits im Dezember 2007 eigene Mitglieder sowie „Unterstützer“ im Internet dazu auf, bei diesem „Flashmob“ massenhaft Pfennigartikel in Einkaufswagen zu packen und dann im Kassenbereich stehen zu lassen, statt zu bezahlen."

Unter der Überschrift: "Einzelhandel wehrt sich" berichte FAZ-online, wie die der HDE in bekannter Manier versucht, Arbeitskämpfe zu verrechtlichen und - wo sonst der freie Markt gepriesen wird - nach dem starken Staat zu rufen:

"Der HDE nannte jetzt Flashmob-Aktionen ein „planmäßiges Verwüsten von Ladengeschäften“; Kunden sowie Mitarbeiter der Geschäfte würden dabei durch Gewerkschaftsmitglieder und „herbeigerufene handelsfremde Aktivisten“ belästigt. Jöris wies den Rat der Bundesarbeitsrichter zurück, sich mit einer vorübergehenden Schließung des Ladens zu wehren oder den Teilnehmern Hausverbot zu erteilen. Dies würde erst recht zu untragbaren Zuständen führen, sagte er. Leidtragende wären unbeteiligte Kunden. Der Einzelhandel wolle nicht akzeptieren, dass nach der Vorstellung des BAG „Flashmobber im Laden ihr Unwesen treiben dürfen“ und notfalls „mit Gewalt aus dem Geschäft gedrängt werden müssten“."


Zu Hilfe eilen ihnen erfahrene Juristen:

"Die Verfassungsbeschwerde haben der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing von der Universität Bonn und der Verfassungsrechtler Christian Waldhoff von der Universität Bonn verfasst. Nach ihrer Ansicht verletzt die jüngste Rechtsprechung des BAG die Koalitionsfreiheit der Unternehmen. Denn die obersten Arbeitsrichter hätten ein völlig neues Kampfmittel zugelassen, das Tarifstreitigkeiten unkalkulierbar mache. „Alles ist möglich, nur beschränkt durch die praktisch nicht justitiable Grenze der Verhältnismäßigkeit“, rügen Thüsing und Waldhoff. Die Gewerkschaft könne Außenstehende aktiv in die Auseinandersetzungen einbeziehen; diese bildeten sogar regelmäßig die Mehrheit der Beteiligten. Damit drohe ein „Stellvertreterarbeitskampf“ – unter Umständen gegen den Willen der Belegschaft selbst."


Tja, man kann so was ja auch ohne offiziellen Aufruf der Gewerkschaften bei Bedarf öfters durchführen.

FAZ-online sah sich dann auch gleich zu einem entsprechenden Kommentar (29.12.2009) genötigt. Unter der Überschrift "Guerillataktik" werden wir aufgeklärt wie ganz arg gemein es doch ist, dass die Arbeitgeber hier mal den kürzeren ziehen müssen:

"Bestreikten Unternehmen hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich den Rat gegeben, doch einfach ihren Laden dichtzumachen. Selbstmord ist jedoch niemals eine probate Lösung, um dem Tod zu entrinnen. Unternehmen haben aber kaum Möglichkeiten, sich gegen jene neue Aktionsform von Gewerkschaften zu wehren, die die höchsten Arbeitsrichter im gleichen Atemzug gebilligt haben: die sogenannten Flashmobs.

Gezielt werden dabei von Aktivisten Geschäftslokale lahmgelegt. Sympathisanten im Gewand ehrlicher Kunden können so in Guerrillamanier den ganzen Betrieb aufhalten. Videos, die im Internet abrufbar sind, zeigen plastisch, wie dann vor allem Belegschaftsfremde lustvoll Chaos stiften. Mit gleicher Verhandlungsmacht auf beiden Seiten, die Mindestvoraussetzung für einen ökonomisch vernünftigen Tarifabschluss ist, hat dies ebenso wenig zu tun wie mit dem Recht von Arbeitnehmern, einer Gewerkschaft fernzubleiben – „negative Koalitionsfreiheit“ genannt.
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Das Bundesverfassungsgericht sollte den Erfurter Irrweg beenden. Noch besser wäre es, die Politiker fänden endlich einmal den Mut, Arbeitskämpfe gesetzlich zu regeln – statt Richtern den Schwarzen Peter zu überlassen."
 

twoday.net AGB

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